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8.C. Umwelt
8.C.1. AlterfinanzGeldverleih mit reduziertem ZinssatzGeldanleihen bei einer Bank sind in der Regel für Vereine unerschwinglich. Die 1996 gegründete 'Alterfinanz asbl' zeigt neue Möglichkeiten zur Projektfinanzierung auf. ZielsetzungZiel der 'Alterfinanz asbl' ist es, Projekte im In- und Ausland durch die Zurverfügungstellung von Kapital zu einem geringen Zinssatz zu unterstützen. Dem Verein 'Alterfinanz' geht es dabei sowohl um die Projektinhalte als auch um die Transparenz im Umgang mit dem ihr anvertrauten Kapital. Projekte, die von Alterfinanz profitieren möchten, müssen daher bestimmten Kriterien entsprechen. Über den Fortlauf der Projekte wird in regelmäßigen Abständen berichtet. Wie es funktioniertSeit dem 7. Januar 1997 besteht ein Konto bei der Sparkasse (BCEE), aus dem Anleihen mit einer Zinsreduktion von 1,5% getätigt werden können. Gespeist wird das Konto durch Einlagen von Privatpersonen, Vereinen, Institutionen, die bereit sind, zugunsten des Projekts auf den normalen Zinssatz zu verzichten und eine Zinsreduktion von 1,5% in Kauf nehmen. Diese Reduktion wird integral an die Kreditnehmer/innen weitergegeben. AuswahlkriterienUm eine Chance auf eine Anleihe über 'Alterfinanz' zu haben, muß ein Projekt besondere Verdienste hinsichtlich der Ökologie, der internationalen Solidarität und/oder seiner sozialen Dimension nachweisen können. Über die Vorauswahl der Projekte entscheidet das 'Comité des Crédits' der 'Alterfinanz'. Anschließend werden die Projekte durch die Sparkasse auf ihre ökonomische Tragfähigkeit hin begutachtet. ProjektbeispieleDie ersten Projekte, die einen Kredit über 'Alterfinanz' bekommen haben, sind: Entwicklung und Vermarktung von Produkten aus biologischer Landwirtschaft (Naturata, Biogros, BioG); Einrichtung einer Umweltberatungsstelle in Galati, Rumänien; Anschaffung von Material für die Genossenschaft Co-labor. Weitere Informationen
8.C.2. Beihilfen zur Verbesserung der natürlichen UmweltMinisterium für Umwelt / Forstverwaltung / NaturschutzabteilungFörderfähige ProjekteDurch das großherzogliche Reglement vom 22. Oktober 1990 bewilligt der Staat Beihilfen zur Schaffung geeigneter Lebensbedingungen für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt, sowie Arbeiten im Interesse des Artenschutzes und einer ökologischen Landschaftsgestaltung. In den Genuß dieser Beihilfen können gelangen: öffentliche Körperschaften (z.B. Gemeinden), ausgenommen der Staat; Grundbesitzer/innen von Ackerland und Wäldern; national repräsentative Naturschutzvereinigungen. Es werden nur solche Arbeiten finanziell gefördert, welche direkt dem Naturschutz dienen, und welche in der Grünzone des Flächennutzungsplanes der betroffenen Gemeinde liegen. Art der BeihilfenZuschüsse bei folgenden Maßnahmen:
Die Beträge unter 1-6 werden um 25 % erhöht, wenn es sich um Arbeiten in Naturschutzgebieten (geschaffen durch das Naturschutzgesetz vom 11. August 1982) handelt. Unter denselben Bedingungen erhöht sich die Beihilfe für Arbeiten unter 7 um 10 %. Derselbe Zuschlag gilt für Arbeiten unter 8, wenn es sich um ein rechtlich anerkanntes Naturdenkmal handelt, beziehungsweise wenn der Baum im Zusatzinventar der nationalen Denkmäler aufgeführt ist. Die Beihilfen unter 4+5 werden um 25 % erhöht, wenn es sich um Pflanzarbeiten handelt, die infolge von Naturkatastrophen erforderlich wurden. AntragstellungUm in den Genuß der Beihilfen zu gelangen, muß der oder die Interessierte vor Arbeitsbeginn einen schriftlichen Antrag an das Ministerim für Umwelt über die Direktion der Forstverwaltung oder über den zuständigen Naturschutzbezirk richten. Der Antrag gibt Auskunft über die geplanten Arbeiten sowie deren Umfang ( in Ar, Meter oder Stückzahl), ihm ist ein Katasterauszug beizulegen. eine Ortsbesichtigung durch die zuständigen Beamt/innen ist vorgesehen. Bei Pflanzarbeiten erfolgt die Auszahlung der ersten Hälfte der Beihilfe nach Abschluß der Pflanzarbeiten, die zweite Hälfte spätestens nach drei Jahren bei einem festgestellten Anwuchserfolg von mindestens 80 %. Die Auszahlung der Beihilfen für alle anderen Arbeiten erfolgt nach Arbeitsabschluß. Die Grundbesitzer und Antragsteller sind dazu verpflichtet, für den Unterhalt der bezuschußten Arbeiten zu sorgen. GemeindezuschüsseVerschiedene Gemeinden gewähren zusätzlich zu den staatlichen Zuschüssen, die nur außerhalb des Bauperimeters gelten, Subsidien für Anpflanzungen innerorts. Ansprechpartner
8.C.3. Komm spuer mat!Energiesparaktion des Syndikat 'De Reidener Kanton'Das Syndikat 'De Reidener Kanton' setzt auf eine moderne und zukunftsfähige Energiepolitik. Mit der Kampagne Komm Spuer mat! soll der Energieverbrauch der privaten Haushalte im Kanton Redange bis zum Jahr 2000 um 15% reduziert werden. Schwerpunkte sind die Energiesparmaßnahmen und die Förderung lokaler Energieproduktion auf der Basis von erneuerbaren Energiequellen. Insgesamt sind für die Kampagne 1,2 Millionen an Prämien und Subventionen vorgesehen, die sich die Gemeinden des Syndikats 'De Reidener Kanton', das Umweltministerium und das Energieministerium teilen. Geht das Konzept auf und die 4.600 Haushalte des Kantons schaffen es, ihren Stromverbrauch um 15% zu sinken, dann werden nicht nur pro Jahr 11 Millionen Franken an Stromkosten eingespart, dann wird auch die Umwelt um 2.000 Tonnen C02 pro Jahr entlastet. Art der BeihilfenAnschaffungsprämien
Jeder Haushalt des Kantons erhält mit der Informationsbroschüre einen Gutschein über 150 Fr. zum verbilligten Ankauf einer Energiesparlampe. Dazu besteht ein kostenloser Energiesparberatungsdienst durch 30 "Energiedetektive" (Bürger und Bürgerinnen, die in speziellen Kursen mit dem Thema vertraut gemacht wurden), die mit Tips und Ratschlägen der Hausfrau oder dem Hausmann zur Seite stehen und sie beraten, wie und wo im Haushalt eingespart werden kann. ProjektträgerDie Gemeinden des Kantons Redange in Zusammenarbeit mit 'Mouvement Ecologique', dem Ingenieursbüro Goblet&Lavandier, den lokalen Handwerksbetrieben und den Geschäftsleuten. Ansprechpartner
8.C.4. Hilfen für Arbeiten im WaldFörderfähige ProjekteDurch das großherzogliche Reglement vom 10. Oktober 1995 bewilligt der Staat Beihilfen für verschiedene Maßnahmen im Privatwald: Aufforstung auf einer Fläche von mindestens 50 ArLaubholzarten:
Nadelholzarten:
Naturverjüngung
Überführung von Lohhecken
PflegemaßnahmenErstdurchforstung
Aufästung evtl. in zwei Etappen, bis mindestens 5 m Höhe; Brusthöhendurchmesser (1,30 m) höchstens 20 cm beim ersten bzw. 25 cm beim zweiten Eingriff
ForstschutzarbeitenSchutzzaun mit einer Mindestlänge von 250 m (außer bei Fichte und Kiefer)
Einzelschutz für mindestens 100 Pflanzen
Holzrücken mit Pferd
WaldwegebauBau von Waldwegen mit einer Mindestlänge von 250 m: 80 % der Gesamtkosten; zusätzliche Hilfe im 5b-Gebiet: +10 % der Gesamtkosten WaldbewirtschaftungsplanAufstellung eines Forsteinrichtungsplanes für eine Fläche von mindestens 10 ha: 80 % der Gesamtkosten. Der Betrag der Hilfen (ausgenommen Wegebau und Bewirtschaftungsplan) wird bei Arbeiten, die von mind. 3 Waldbesitzern auf benachbarten Flächen gemeinsam ausgeführt werden, bei einer Mindestfläche von 100 Ar um 25% erhöht. Für den ausführlichen Text und genaue Auflagen siehe das großherzogliche Reglement vom 10. Oktober 1995. AntragstellungVor Beginn der Arbeiten ist ein schriftlicher Antrag an das zuständige Forstamt zu richten. Entsprechende Formulare können beim Forstamt angefragt werden. Ansprechpartner
* In den Gemeinden der Kantone Clervaux, Vianden, Wiltz sowie in den Gemeinden Beckerich, Ell, Rambrouch, Redingen und Wahl. 8.C.5. Energiesparen im BaubereichEnergiesparen entlastet nicht nur das Klima, sondern auch das Heizkosten-Budget. Bei fast allen Gebäuden sind Energieeinsparungen von 50%-80% technisch möglich. Doch wie erkennt man, welche Gebäude die reinsten "Energieschleudern" sind? Und wie kann man die knappen finanziellen Mittel so einsetzen, daß sie den größten Energiespar-Effekt erzielen? Hier hilft die Thermographie weiter. Greenpeace bietet privaten Haushalten und auch allen interessierten Gemeinden die Möglichkeit an, ihre Gebäude mittels Thermographie auf "Wärmelecks" hin zu untersuchen. Anfang des Jahres wurde eine erste Thermographie-Tour von Greenpeace Luxembourg bei etwa 25 Privathaushalten sowie in den Gemeinden Diekirch, Roeser und Steinsel durchgeführt, um die Wärmeverluste von privaten Wohngebäuden und öffentlichen Verwaltungs- und Dienstleistungsgebäuden von Gemeinden zu dokumentieren. Wie funktioniert eine Thermographie?Eine Thermographie eines Gebäudes macht die Wärmeverluste sichtbar, die normalerweise für das menschliche Auge nicht erkennbar sind. Die unterschiedlichen Hitze- und Kältegrade werden von einer Spezialkamera in verschiedenen Farbtönen wiedergegeben. Die so erstellen Thermogramme sind rein qualitative Aufnahmen, welche die Wärmelecks der Gebäude identifizieren, jedoch keine quantitative Bewertung des Wärmeverlustes ermöglichen. Was kostet eine Thermographie?Sinnvoll ist es, immer mehrere Gebäude an einem Abend thermographisch aufnehmen zu lassen, weil dies die Kosten erheblich senkt. Für die Thermographie von bspw. 8 großen Gebäuden belaufen sich die Kosten auf ca. 90.000 LUF. Wenn sich eine Gemeinde entschließt, einige ihrer Gebäude und auch Privathäuser thermographisch aufnehmen zu lassen, so kann sie sich ein individuelles Angebot von Greenpeace erstellen lassen. Durch die Übernahme der organisatorischen Vorarbeit lassen sich die Kosten zusätzlich senken. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, daß thermographische Aufnahmen, die den Wärmeverlust von Gebäuden deutlich machen, nur in der kalten Jahreszeit realisiert werden können. Weitere InformationenIllustrationen von öffentlichen Gebäuden, die von Greenpeace thermographisch aufgenommen wurden sowie weitere Informationen zur Thermographie erhalten Sie bei den Gemeinden, die an der Thermographietour Anfang 98 teilgenommen haben und bei Greenpeace. Kontakte
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