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8.C. Umwelt

8.C.1. Alterfinanz
8.C.2. Beihilfen zur Verbesserung der natürlichen Umwelt
8.C.3. Komm spuer mat!
8.C.4. Hilfen für Arbeiten im Wald
8.C.5. Energiesparen im Baubereich


8.C.1. Alterfinanz

Geldverleih mit reduziertem Zinssatz

Geldanleihen bei einer Bank sind in der Regel für Vereine unerschwinglich. Die 1996 gegründete 'Alterfinanz asbl' zeigt neue Möglichkeiten zur Projektfinanzierung auf.

Zielsetzung

Ziel der 'Alterfinanz asbl' ist es, Projekte im In- und Ausland durch die Zurverfügungstellung von Kapital zu einem geringen Zinssatz zu unterstützen. Dem Verein 'Alterfinanz' geht es dabei sowohl um die Projektinhalte als auch um die Transparenz im Umgang mit dem ihr anvertrauten Kapital. Projekte, die von Alterfinanz profitieren möchten, müssen daher bestimmten Kriterien entsprechen. Über den Fortlauf der Projekte wird in regelmäßigen Abständen berichtet.

Wie es funktioniert

Seit dem 7. Januar 1997 besteht ein Konto bei der Sparkasse (BCEE), aus dem Anleihen mit einer Zinsreduktion von 1,5% getätigt werden können. Gespeist wird das Konto durch Einlagen von Privatpersonen, Vereinen, Institutionen, die bereit sind, zugunsten des Projekts auf den normalen Zinssatz zu verzichten und eine Zinsreduktion von 1,5% in Kauf nehmen. Diese Reduktion wird integral an die Kreditnehmer/innen weitergegeben.

Auswahlkriterien

Um eine Chance auf eine Anleihe über 'Alterfinanz' zu haben, muß ein Projekt besondere Verdienste hinsichtlich der Ökologie, der internationalen Solidarität und/oder seiner sozialen Dimension nachweisen können. Über die Vorauswahl der Projekte entscheidet das 'Comité des Crédits' der 'Alterfinanz'. Anschließend werden die Projekte durch die Sparkasse auf ihre ökonomische Tragfähigkeit hin begutachtet.

Projektbeispiele

Die ersten Projekte, die einen Kredit über 'Alterfinanz' bekommen haben, sind: Entwicklung und Vermarktung von Produkten aus biologischer Landwirtschaft (Naturata, Biogros, BioG); Einrichtung einer Umweltberatungsstelle in Galati, Rumänien; Anschaffung von Material für die Genossenschaft Co-labor.

Weitere Informationen

Alterfinanz

29, rue Michel Welter

L-2730 Luxembourg, 

Tél. + Fax (+352) 29 83 53


8.C.2. Beihilfen zur Verbesserung der natürlichen Umwelt

Ministerium für Umwelt / Forstverwaltung / Naturschutzabteilung

Förderfähige Projekte

Durch das großherzogliche Reglement vom 22. Oktober 1990 bewilligt der Staat Beihilfen zur Schaffung geeigneter Lebensbedingungen für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt, sowie Arbeiten im Interesse des Artenschutzes und einer ökologischen Landschaftsgestaltung. In den Genuß dieser Beihilfen können gelangen: öffentliche Körperschaften (z.B. Gemeinden), ausgenommen der Staat; Grundbesitzer/innen von Ackerland und Wäldern; national repräsentative Naturschutzvereinigungen.

Es werden nur solche Arbeiten finanziell gefördert, welche direkt dem Naturschutz dienen, und welche in der Grünzone des Flächennutzungsplanes der betroffenen Gemeinde liegen.

Art der Beihilfen

Zuschüsse bei folgenden Maßnahmen:
  • 2.000 Fr. pro Ar für das Anpflanzen von Hecken, Feld- und Windschutgehölzen und Auegehölzen auf einer Fläche von mindestens 1 Ar und auf einer Breite von mindestens 5 m
  • 80 Fr. pro Laufmeter für das Anpflanzen einer zweireihigen Schnitthecke von mindestes 50 m Länge, für jede weitere Pflanzenreihe werden 40 Fr. pro Meter bewilligt
  • 15 Fr. pro Pflanze entlang von Wasserläufen auf einer Länge von wenigstens 50 m, bei einem Minimum von 50 Pflanzen
  • 500 Fr. für das Anpflanzen von Einzelbäumen in Wiesen und Ackerland bei einem Minimum von 10 Bäumen
  • 750 Fr. für jeden gepflanzten hochstämmigen Obstbaum im Sinne der Schaffung oder Wiedeherstellung von Obstgärten in Feld und Flur, bei einem Minimum von 10 Bäumen
  • 40 Fr. pro Laufmeter für die Einzäunung der Pflanzungen unter 1-3 gegen Wildschäden oder Viehbiss; 200 Fr. für die Errichtung eines Einzelschutzes für die Bäume unter 4+5
  • 50 % der anfallenden Kosten beim Anlegen, Schutz, Wiederherstellen oder Unterhalt von natürlicher oder naturnaher Lebensräume
  • 80 % der Kosten, welche im Zusammenhang mit der Restaurierung oder dem Unterhalt bemerkenswerter Bäume entstehen
  • 400 Fr. pro Ar für die Bewirtschaftung von Eichenniederwald, welche jünger als 50 Jahre sein muß. eine Maximalfläche von 25 Ar ist entweder reihen- oder flächenweise auf den Stock zu setzen
  • 2.000 Fr. pro Ar für die Neuschaffung oder die Wiederherstellung einer natürlichen Waldrandpflanzung auf einer Länge von wenigstens 50 m und einer Breite von 5 m.

Die Beträge unter 1-6 werden um 25 % erhöht, wenn es sich um Arbeiten in Naturschutzgebieten (geschaffen durch das Naturschutzgesetz vom 11. August 1982) handelt.

Unter denselben Bedingungen erhöht sich die Beihilfe für Arbeiten unter 7 um 10 %. Derselbe Zuschlag gilt für Arbeiten unter 8, wenn es sich um ein rechtlich anerkanntes Naturdenkmal handelt, beziehungsweise wenn der Baum im Zusatzinventar der nationalen Denkmäler aufgeführt ist.

Die Beihilfen unter 4+5 werden um 25 % erhöht, wenn es sich um Pflanzarbeiten handelt, die infolge von Naturkatastrophen erforderlich wurden.

Antragstellung

Um in den Genuß der Beihilfen zu gelangen, muß der oder die Interessierte vor Arbeitsbeginn einen schriftlichen Antrag an das Ministerim für Umwelt über die Direktion der Forstverwaltung oder über den zuständigen Naturschutzbezirk richten. Der Antrag gibt Auskunft über die geplanten Arbeiten sowie deren Umfang ( in Ar, Meter oder Stückzahl), ihm ist ein Katasterauszug beizulegen. eine Ortsbesichtigung durch die zuständigen Beamt/innen ist vorgesehen.

Bei Pflanzarbeiten erfolgt die Auszahlung der ersten Hälfte der Beihilfe nach Abschluß der Pflanzarbeiten, die zweite Hälfte spätestens nach drei Jahren bei einem festgestellten Anwuchserfolg von mindestens 80 %. Die Auszahlung der Beihilfen für alle anderen Arbeiten erfolgt nach Arbeitsabschluß. Die Grundbesitzer und Antragsteller sind dazu verpflichtet, für den Unterhalt der bezuschußten Arbeiten zu sorgen.

Gemeindezuschüsse

Verschiedene Gemeinden gewähren zusätzlich zu den staatlichen Zuschüssen, die nur außerhalb des Bauperimeters gelten, Subsidien für Anpflanzungen innerorts.

Ansprechpartner

Forstverwaltung Naturschutzabteilung

Naturschutzbezirk-Norden

27, rue du Château

L-9516 Wiltz

 

Postanschrift

B.P. 50

L-9501 Wiltz

Tél: (+352) 95 85 83

Fax (+352) 95 91 47

 

sowie Ihre Gemeindeverwaltung


8.C.3. Komm spuer mat!

Energiesparaktion des Syndikat 'De Reidener Kanton'

Das Syndikat 'De Reidener Kanton' setzt auf eine moderne und zukunftsfähige Energiepolitik. Mit der Kampagne Komm Spuer mat! soll der Energieverbrauch der privaten Haushalte im Kanton Redange bis zum Jahr 2000 um 15% reduziert werden. Schwerpunkte sind die Energiesparmaßnahmen und die Förderung lokaler Energieproduktion auf der Basis von erneuerbaren Energiequellen.

Insgesamt sind für die Kampagne 1,2 Millionen an Prämien und Subventionen vorgesehen, die sich die Gemeinden des Syndikats 'De Reidener Kanton', das Umweltministerium und das Energieministerium teilen.

Geht das Konzept auf und die 4.600 Haushalte des Kantons schaffen es, ihren Stromverbrauch um 15% zu sinken, dann werden nicht nur pro Jahr 11 Millionen Franken an Stromkosten eingespart, dann wird auch die Umwelt um 2.000 Tonnen C02 pro Jahr entlastet.

Art der Beihilfen

Anschaffungsprämien
  • 1500 Fr. gibt es beim Ankauf eines neuen Kühlschranks oder eines Gefrierschranks der Energiesparklasse A.
  • Bis zu 30.000 Fr. legen die meisten Gemeinden des Kantons Redingen auf die Subvention des Energieministeriums (max. 60.000 Fr.) für die Anschaffung einer Solaranlage dazu. Bei einem Anschaffungspreis von etwa 200.000 Fr. (Anlage für einen Vierpersonenhaushalt) wird immerhin fast die Hälfte der Kosten über Subventionen abgedeckt.
  • 20.000 Fr. gibt es beim Ersetzen einer bestehenden Elektro-Nachtspeicherheizung und 5.000 Fr. beim Ersetzen eines zentralen Elektro-Warmwasserboilers durch eine Mazout- oder Gasheizung oder Solartechnik.
  • Sparwettbewerb. Pro Gemeinde erhalten die Haushalte, die über zwölf Monate ihren Stromverbrauch prozentual am deutlichsten reduziert haben (mindestens aber um 15%) eine Prämie von 20.000, 10.000 bzw. 5.000 Fr. Der sparsamste Haushalt (kWh/pro Kopf) einer jeden Gemeinde erhält ebenfalls eine Prämie von 20.000 Fr. Jeder Haushalt, der eine Einsparung von 15% erreicht, erhält eine Prämie von 2.000 Fr.

Jeder Haushalt des Kantons erhält mit der Informationsbroschüre einen Gutschein über 150 Fr. zum verbilligten Ankauf einer Energiesparlampe.

Dazu besteht ein kostenloser Energiesparberatungsdienst durch 30 "Energiedetektive" (Bürger und Bürgerinnen, die in speziellen Kursen mit dem Thema vertraut gemacht wurden), die mit Tips und Ratschlägen der Hausfrau oder dem Hausmann zur Seite stehen und sie beraten, wie und wo im Haushalt eingespart werden kann.

Projektträger

Die Gemeinden des Kantons Redange in Zusammenarbeit mit 'Mouvement Ecologique', dem Ingenieursbüro Goblet&Lavandier, den lokalen Handwerksbetrieben und den Geschäftsleuten.

Ansprechpartner

Energietelefon

Montags bis freitags von 14.00-16.00 Uhr

Tél: (+352) 62 17 33

 

sowie die Gemeinden des Kanton Redingen: Beckerich, Bettborn, Ell, Grosbous, Rambrouch, Redange, Saeul, Useldange, Vichten, Wahl


8.C.4. Hilfen für Arbeiten im Wald

Förderfähige Projekte

Durch das großherzogliche Reglement vom 10. Oktober 1995 bewilligt der Staat Beihilfen für verschiedene Maßnahmen im Privatwald:

Aufforstung auf einer Fläche von mindestens 50 Ar

Laubholzarten:

  • Buche / Eiche (50 - 80 Stück / Ar) 1.500,-LUF/Ar
  • andere Laubhölzer (25 - 50 Stück / Ar) 1.000,-LUF/Ar
  • Vogelkirsche (8-10 Stück / Ar) 250,-LUF/Ar
  • Vogelkirsche, Wallnuß (150 - 200 Heisterpflanzen mit Pfahl) 500,- LUF / Ar

Nadelholzarten:

  • Fichte (15-25 Stück/Ar) 250,-LUF/Ar
  • Douglasie und andere Nadelhölzer (15-25 Stück/Ar) 400 - LUF / Ar

Naturverjüngung

  • Buche / Eiche 1.500,-LUF/Ar
  • andere Laubholzarten 1.000,-LUF/Ar
  • Fichte 250,-LUF/Ar
  • Douglasie u.a. Nadelbaumarten 400,- LUF / Ar

Überführung von Lohhecken

  • bei 13 m Mindesthöhe und einem Alter zwischen 40 und 80 Jahren 500,- LUF / Ar
  • bei Ergänzungspflanzung von mind. 30 Laubhölzern / Ar in einem Bestand von 300 - 600 Bäumen / ha 1.000,-LUF/Ar

Pflegemaßnahmen

Erstdurchforstung

  • in Laubholzbeständen (20-35 jährig) 250,- LUF / Ar
  • in Nadelholzbeständen (15-25 jährig) 250-LUF/Ar
  • 25-40 jährige Nadelholzbestände, wenn der Besitzer gewechselt hat 250-LUF/Ar

Aufästung

evtl. in zwei Etappen, bis mindestens 5 m Höhe; Brusthöhendurchmesser (1,30 m) höchstens 20 cm beim ersten bzw. 25 cm beim zweiten Eingriff

  • Douglasienbestände: 2-3 Bäume / Ar 200,- LUF / Ar
  • Laubholzbestände: 1-2 Bäume / Ar 200,- LUF / Ar

Forstschutzarbeiten

Schutzzaun mit einer Mindestlänge von 250 m (außer bei Fichte und Kiefer)

  • Höhe des Zaunes 1, 50 m 60,- LUF / lfm
  • Höhe des Zaunes 2, 00 m 100,- LUF / lfm

Einzelschutz für mindestens 100 Pflanzen

  • Drahtschutz: 60 - 100,- LUF / Pflanze
  • vorgefertigter Einzelschutz, wenn die Kosten geringer sind als die Gesamtumzäunung: 50 % der Gesamtkosten

Holzrücken mit Pferd

  • Mindestmenge 50 m3 100,-LUF/m3
  • zusätzliche Hilfe im 5b-Gebiet* 33,-LUF/m3

Waldwegebau

Bau von Waldwegen mit einer Mindestlänge von 250 m: 80 % der Gesamtkosten; zusätzliche Hilfe im 5b-Gebiet: +10 % der Gesamtkosten

Waldbewirtschaftungsplan

Aufstellung eines Forsteinrichtungsplanes für eine Fläche von mindestens 10 ha: 80 % der Gesamtkosten.

Der Betrag der Hilfen (ausgenommen Wegebau und Bewirtschaftungsplan) wird bei Arbeiten, die von mind. 3 Waldbesitzern auf benachbarten Flächen gemeinsam ausgeführt werden, bei einer Mindestfläche von 100 Ar um 25% erhöht.

Für den ausführlichen Text und genaue Auflagen siehe das großherzogliche Reglement vom 10. Oktober 1995.

Antragstellung

Vor Beginn der Arbeiten ist ein schriftlicher Antrag an das zuständige Forstamt zu richten. Entsprechende Formulare können beim Forstamt angefragt werden.

Ansprechpartner

Forstliche Beratungsstelle des Groupement des Sylviculteurs asbl

23, an der Gaass

L-9150 Eschdorf

Tél: (+352) 89 95 65

Fax (+352) 89 95 68-40

oder bei Ihrem Forstamt

* In den Gemeinden der Kantone Clervaux, Vianden, Wiltz sowie in den Gemeinden Beckerich, Ell, Rambrouch, Redingen und Wahl.


8.C.5. Energiesparen im Baubereich

Energiesparen entlastet nicht nur das Klima, sondern auch das Heizkosten-Budget. Bei fast allen Gebäuden sind Energieeinsparungen von 50%-80% technisch möglich. Doch wie erkennt man, welche Gebäude die reinsten "Energieschleudern" sind? Und wie kann man die knappen finanziellen Mittel so einsetzen, daß sie den größten Energiespar-Effekt erzielen? Hier hilft die Thermographie weiter.

Greenpeace bietet privaten Haushalten und auch allen interessierten Gemeinden die Möglichkeit an, ihre Gebäude mittels Thermographie auf "Wärmelecks" hin zu untersuchen.

Anfang des Jahres wurde eine erste Thermographie-Tour von Greenpeace Luxembourg bei etwa 25 Privathaushalten sowie in den Gemeinden Diekirch, Roeser und Steinsel durchgeführt, um die Wärmeverluste von privaten Wohngebäuden und öffentlichen Verwaltungs- und Dienstleistungsgebäuden von Gemeinden zu dokumentieren.

Wie funktioniert eine Thermographie?

Eine Thermographie eines Gebäudes macht die Wärmeverluste sichtbar, die normalerweise für das menschliche Auge nicht erkennbar sind. Die unterschiedlichen Hitze- und Kältegrade werden von einer Spezialkamera in verschiedenen Farbtönen wiedergegeben. Die so erstellen Thermogramme sind rein qualitative Aufnahmen, welche die Wärmelecks der Gebäude identifizieren, jedoch keine quantitative Bewertung des Wärmeverlustes ermöglichen.

Was kostet eine Thermographie?

Sinnvoll ist es, immer mehrere Gebäude an einem Abend thermographisch aufnehmen zu lassen, weil dies die Kosten erheblich senkt. Für die Thermographie von bspw. 8 großen Gebäuden belaufen sich die Kosten auf ca. 90.000 LUF. Wenn sich eine Gemeinde entschließt, einige ihrer Gebäude und auch Privathäuser thermographisch aufnehmen zu lassen, so kann sie sich ein individuelles Angebot von Greenpeace erstellen lassen. Durch die Übernahme der organisatorischen Vorarbeit lassen sich die Kosten zusätzlich senken.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, daß thermographische Aufnahmen, die den Wärmeverlust von Gebäuden deutlich machen, nur in der kalten Jahreszeit realisiert werden können.

Weitere Informationen

Illustrationen von öffentlichen Gebäuden, die von Greenpeace thermographisch aufgenommen wurden sowie weitere Informationen zur Thermographie erhalten Sie bei den Gemeinden, die an der Thermographietour Anfang 98 teilgenommen haben und bei Greenpeace.

Kontakte

Gemeinde Diekirch, Herr Blum René Tél: (+352) 80 96 84

Gemeinde Roeser, Herr Ballmann René Tél: (+352) 36 92 34

Gemeinde Steinsel, Herr Kohl Lou Tél: (+352) 33 21 39-61

 

 

Greenpeace Luxembourg

c/o Martina Holbach

B.P. 229

L-4003 Esch/Alzette

Tél: (+352) 54 62 52-1

Fax (+352) 54 54 05

http://www.greenpeace.lu


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