[home] Fördermittel: Kultur
LEADER-Handbuch > Fördermittel > Kultur

8.B. Kultur

8.B.1. LEADER II-Aktion - Förderung des Kulturangebotes
8.B.2. Kulturministerium 'Aides financières aux associations et acteurs culturels'
8.B.3. 'Fonds culturel national'
8.B.4. Europäische Gemeinschaften: Erhaltung und Erschliessung des gemeinsamen Kulturerbes
8.B.5. Europäische Gemeinschaften Kaleidoskop-Programm
8.B.6. Henry Ford European Conservation Awards
8.B.7. Europäische Gemeinschaften / Kommission Programm Kultur 2000
8.B.8. Prix Journées Européennes du Patrimoine (Prix JEP)


8.B.1. LEADER II-Aktion - Förderung des Kulturangebotes

Förderfähige Projekte

Unterstützt werden innovative Projekte, die zur Diversifizierung und Dezentralisierung des kulturellen Angebotes beitragen.

Beispiele

  • Elternvereinigung richtet regionale Schulbibliothek ein
  • Kulturverein organisiert Kurse und Aussteilungen rund um neue Themen für die Region
  • Kulturverein richtet ein regionales Kunsthaus für Ausstellungen und Kurse ein

Begünstigte

Vereine, Gemeinden, Gemeindesyndikate (aus den LEADER II-Gebieten)

Art der Beihilfen

1994-1999

EU 25%

Staat* 50% (Kulturministerium)

Privat/Gemeinde 25%

Antragstellung

Einreichen eines vorläufigen Antrags ('demande prealable') auf dem hierfür vorgesehenen Vordruck beim jeweiligen LEADER-Büro. Dem Antrag sind beizulegen:

  • eine Projektbeschreibung, mit Angaben über die innovativen Ansätze, die Mustergültigkeit und Übertragbarkeit
  • eine Aufstellung und Beschreibung der Projektträger und Partner
  • ein Finanzierungsplan mit Kostenvoranschlägen, Plänen und Fotomaterial

Ansprechpartner

LEADER-Büro Munshausen Christian Ries

Tél: (+352) 92 99 34

LEADER-Büro Eschdorf Fons Jacques

Tél: (+352) 89 95 68-1


8.B.2. Kulturministerium 'Aides financières (subsides) aux associations et acteurs culturels'

Förderfähige Projekte

Gefördert werden Veranstaltungen, die zur Aufwertung und Diversifizierung des kulturellen Angebotes beitragen. Förderfähige Bereiche: Musik, Tanz, Theater, Literatur, Kulturdenkmäler, pluridisziplinäre Veranstaltungen, Bildende Kunst, audiovisueller Bereich.

Art der Beihilfen

Zuschüsse je nach Projektart und Projektumfang

Antragstellung

Einreichen der Anfrage unter Verwendung des Antragvordrucks (siehe Anhang). Dem Antrag sind beizulegen:

  • ein Finanzierungsplan mit Auflistung der zu erwartenden projektbezogenen Ausgaben und Einnahmen
  • ein Tätigkeitsbericht des Vorjahres
  • eine Übersicht der geplanten kulturellen Aktivitäten des laufenden Jahres
  • der Kassenbericht des Vorjahres (beglaubigt durch Kassenführer und Präsident)

Es wird dreimal jährlich über die eingegangenen Anträge beraten. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Ansprechpartner

Luc Braconnier

Ministère des Affaires Culturelles

B.P. 61

L-9201 Diekirch

Tél: (+352) 80 87 90-11

Fax (+352) 80 87 90-18


8.B.3. 'Fonds culturel national'

Der 'FOCUNA' ist ein öffentlich-rechtliche Einrichtung. Ziel des 'FOCUNA' ist es, Zuwendungen und Schenkungen aus öffentlichen und privaten Quellen zu sammeln, zu verwalten

Förderfähige Projekte

Gefördert werden Veranstaltungen in folgenden Bereichen: Musik, Animation/ Theater/Folklore, Literatur, Publikationen, Konferenzen, Wissenschaft, Malerei, Skulptur, Photographie, architektonisches Erbe

Beispiele

  • Internationales Bildhauersymposium (Naturpark Obersauer)
  • Bücher, z.B. 'Allein mit meine Musik', Danielle Roster (Hrsg. cidfemmes)
  • Konzerte der ChantSong asbl

Art der Beihilfen

Zuschüsse je nach Projektart und Projektumfang

Begünstigte

Vereine, Gemeinde/Gemeindesyndikat, Privatpersonen

Antragstellung

Antrag beim Präsident des Fonds culturel national. Dem Antrag sind beizulegen:

  • Projektbeschreibung
  • Budget

Es wird xmal jährlich über die eingegangenen Anträge beraten.

Ansprechpartner

Fonds culturel national

20, Montée de la Pétrusse

L-2912 Luxembourg

Tél: (+352) 478 6617


8.B.4. Europäische Gemeinschaften: Erhaltung und Erschliessung des gemeinsamen Kulturerbes

Unterstützung von Aktionen im Bereich der Erhaltung und Erschliessung des gemeinsamen Kulturerbes

Im Rahmen des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms 'Raphaël' hat die Kommission beschlossen, im Jahre 1997 mehrere Aktionen im Bereich Erhaltung und Erschliessung des beweglichen und unbeweglichen Kulturerbes durchzuführen.

Massnahmen zur Erhaltung und Erforschung des europäischen Kulturerbes

Ziel dieser Ausschreibung ist eine Zusammenarbeit zu unterstützen, die in Form von Veranstaltungen europäischer Dimension unser gemeinsames kulturelles Erbe übermittelt. Diese Aktionen sollen in Form von Seminaren, Konferenzen, Workshops, Kongressen, Ausstellungen usw. unsere gemeinsamen Wurzeln und Strömungen in verschiedenen Bereichen (z.B. Archäologie, Architektur, Felskunst, Völkerkunde, Handwerk,  usw.) deutlich machen.

Besondere Beachtung wird Initiativen gegeben, die mit herkömmlichen Methoden qualitiativ wertvolle Produkte entwickeln und/oder sich neuer Medien und Multimedia-Technologien bedienen.

Vorschläge für die Bildung/Entwicklung themenbezogener Kooperationsnetzwerke zwischen europäischen Museen

Ziel dieser Ausschreibung ist es, Projekte zu unterstützen, die den Zugang zu den Kunstschätzen der europäischen Museen erleichtern. Der kulturelle Inhalt der Museumssammlungen (Völkerkunde, Wissenschaft und Technik, Bildene Künste, Naturkunde, Schiffahrt, Archäologie ...) soll besser zur Geltung gebracht und einem möglichst grossen Publikum zugänglich gemacht werden.

Vorrangig behandelt werden Projekte, die von einem multidisziplinären Team entwickelt und durchgeführt werden, und die die transeuropäischen Kulturströmungen hervorheben.

Untersuchung, Erhalt und Erschliessung des vorindustriellen europäischen Kulturerbes

Ziel dieser Ausschreibung ist es, durch die Unterstützung von Projekten mit multidisziplinärem Ansatz und europäischer Tragweite zur Untersuchung, Erhaltung und Erschliessung verschiedener Beispiele des vorindustriellen Kulturerbes beizutragen und die vielfältigen Interaktionen und gegenseitige Bereicherung herauszustellen. Die im Rahmen dieses Themas zu berücksichtigenden Kulturgüter sind Bauwerke mit mechanischen Vorrichtungen, die mit Hilfe der Windenergie (Windmühlen), Wasserkraft (Wassermühlen, Ölmühlen, verschiedene Manufaktoren usw.) oder Tierkraft angetrieben werden und der vorindustriellen Produktion dienen.

Allgemeine Auswahlkriterien

  • europäische Dimension (Zusammenarbeit von mindestens drei Partnerländern)
  • Kooperation
  • Interdisziplinärer Ansatz
  • zugang zum Kulturerbe erleichtern, Kenntnisse vertiefen und Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit wecken

Teilnahmebedingungen

Bewerben können sich öffentliche und private Stellen. Das sind u.a. nationale, regionale oder lokale Behörden, Nicht-Regierungsorganisationen, gemeinnützige Vereinigungen, Stiftungen, Unternehmen usw.

Berücksichtigt werden nur Angebote, die sich auf Massnahmen mit Beginn 1997 und Abschluss im selben Jahr oder spätestens bis 1999 beziehen. Die Teilnahmeformulare sind unter Beifügung aller erforderlichen Unterlagen bis spätestens 18.10.1997 an die Kommission zu senden; das Datum des Poststempels gilt als Eingangsdatum.

Teilnahmeformulare und weitere Informationen zum Projektantrag

Carrefour Rural du Luxembourg

11, Duarrefstrooss

L-9766 Munshausen

Tél: (+352) 92 93 73

Fax (+352) 92 99 85

Email: luxrural@pt.lu


8.B.5. Europäische Gemeinschaften Kaleidoskop-Programm

Unterstützung für Kulturveranstaltungen und -projekte, die partnerschaftlich oder in Netzwerken durchgeführt werden.

Die Projekte müssen entweder das Ergebnis einer schöpferischen Tätigkeit sein, das der europäischen Öffentlichkeit vorgestellt wird, oder sie sollen zu einem verstärkten Kulturaustausch sowie einem verbesserten Zugang der Bevölkerung zur Kultur beitragen. In Frage kommen folgende Gebiete: darstellende Kunst (z.B. Tanz, Musik, Theater, Oper), bildende oder visuelle Kunst (z.B. Malerei, Bildhauerei), angewandte Kunst (z.B. Architektur, Fotografie, Design) sowie Multimedia als künstlerische Ausdrucksform.

Teilnahmebedingungen

Die Zuschüsse werden gewährt für kulturelle und künstlerische Projekte, die in Kulturnetzwerken oder von Akteuren des Kulturbereichs aus mindestens drei Mitgliedstaaten durchgeführt werden und an denen Akteure aus mindestens drei Mitgliedstaaten beteiligt sind.

Die Projekte müssen von europäischem Interesse, qualitativ anspruchsvoll, innovativ oder exemplarisch sein. Eine zusätzliche Unterstützung kann für Projekte gewährt werden, die die Durchführung von Praktika oder Kursen zur Weiterqualifizierung in den Bereichen Kunst und Kultur, insbesondere für Jugendliche, vorsehen, oder für Aktionen, die den Zugang der Bevölkerung zur Kultur fördern.

Die Projekte müssen im Jahre 1998 durchgeführt werden. Für Projekte, bei denen die federführende Einrichtung aus einem EU-Mitgliedstaat kommt, gilt als Einsendeschluss der Antragsformulare der

I. Dezember 1997 (es gilt das Datum des Poststempels).

Teilnahmeformulare und weitere Informationen zum Projektantrag

Carrefour Rural de Luxembourg

11, Duarrefstrooss

L-9766 Munshausen

Tél: (+352) 92 93 73

Fax (+352) 92 99 85

Email: luxrural@pt.lu


8.B.6. Henry Ford European Conservation Awards

Henry Ford Preis für Naturschutz und Erhaltung des Kulturerbes

Förderfähige Projekte

Der Wettbewerb um die Henry Ford European Conservation Awards wird seit 1983 alljährlich in 34 europäischen Ländern ausgetragen. Ausgezeichnet werden innovative Projekte im Bereich des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Erhaltung des Kulturerbes. Seit 1996 wird die Koordination des Wettbewerbs für Belgien und Luxemburg durch die Fondation Roi Baudouin übernommen.

Für 1998 sind 300.000 LUF zur Auszeichnung von Projekten in Luxemburg vorgesehen. Zusätzlich dazu kann die Jury ein grenzüberschreitendes Projekt auswählen und es im Rahmen des 'Grand Prix Européen', der im Sommer 1998 vergeben wird, vorstellen.

1997 ging der Nationalpreis für die 'Erhaltung des Natur- und Kulturerbes' an die 'Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga' für das Projekt "Bewirtschaftung und Pflege des Wengertsbirg" in Canach, der erste und einzige biologisch bewirtschaftete Weinberg in Luxemburg. Eine besondere Erwähnung in der Kategorie Erhaltung des Kulturerbes fand das von der Gemeindeverwaltung Manternach ausgearbeitete Projekt "Vom Pfarrhaus zum neuen Gemeindehaus" in Manternach, das als beispielhafte Altbausanierung gilt.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind Vereine, öffentliche und private Einrichtungen, Schulen wie Privatpersonen, die sich für die Erhaltung des natürlichen und kulturellen Erbes einsetzen. Das eingereichte Projekt muss konkrete Maßnahmen in den Bereichen Natur (Arten- und Biotopschutz, Landschaftsschutz, Landschaftspflege), Kulturerbe (Restaurierung bzw. Umnutzung wertvoller Bausubstanz), neue Technologien im Umwelt- und Naturschutz, Jugendarbeit /Projektgruppen beinhalten und muss in der Zeitspanne 1997/98 in Ausführung sein.

Die Antragstellung erfolgt mittels der ausgefüllten Anmeldeformulare (s. folgende Seiten) und einer maschinengeschriebenen Projektbeschreibung. Die Kandidatur für die Teilnahme am Wettbewerb der Henry Ford European Conservation Awards muss spätestens bis zum 27. Februar 1998 eingereicht werden (es gilt das Datum des Poststempels).

Weitere Informationen

Sekretariat des Henry Ford European

Conservation Awards

c/o Fondation Roi Baudouin

rue Brederode 21

B-1000 Bruxelles

Tél. (+32)2 549 02 58

Fax (+ 32)2 549 02 89

e-mail: hfeca@kbs-frb.be

oder bei einem der luxemburgischen Jurymitglieder:

 

Madame Marianne Hoffmann

Service Educatif - Naturmusee Lëtzebuerg

25, rue Münster

L-2160 Luxembourg

Tél. (+352) 46 22 33-424

 

Monsieur Georges Calteux

Service des Sites et Monuments nationaux

26, rue Münster

L-2160 Luxembourg

Tél. (+352) 478-6650

 

Monsieur Arno Frising

Service du Développement Rural

30-32, bd. de la Foire

L-2016 Luxembourg

Tél. (+352) 478-2598


8.B.7. Europäische Gemeinschaften / Kommission Programm Kultur 2000

Programm Kultur 2000-2004

Für den Zeitraum vom l. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2004 wird ein einheitliches Planungs- und Finanzierungsinstrument für die Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich Kultur eingeführt, das Programm "Kultur 2000".

Das Programm "Kultur 2000" dient der Förderung des kulturellen Schaffens sowie der Kenntnis und Verbreitung der Kultur der europäischen Völker, insbesondere in den Bereichen Musik, Literatur, darstellende Kunst, materielles und immaterielles kulturelles Erbe. Zudem werden neue Formen des kulturellen Ausdrucks und Maßnahmen unterstützt, die durch ihren europäischen Charakter die Ausstrahlung der europäischen Kultur innerhalb wie auch außerhalb der Europäischen Union verstärken.

Ziele dieses Programms sind

  • Gegenseitige Kenntnis der Kultur und der Geschichte der europäischen Völker unter Hervorhebung ihres gemeinsamen kulturellen Erbes sowie unter Förderung des kulturellen Dialogs;
  • kulturelles Schaffen, transnationale Verbreitung der Kultur und Austausch von Künstlern und Kunstwerken;
  • Förderung der kulturellen Vielfalt und Entwicklung neuer Formen des kulturellen Ausdrucks;
  • Beitrag von Kunst und Kultur zur sozio-ökonomischen Entwicklung;
  • Nutzung des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung
  • Ausstrahlung der europäischen Kulturen auf Drittländer und Dialog mit den anderen Kulturen der Welt.

Förderungswürdige Maßnahmen

Die Kommission fördert die Annäherung und die gemeinsame Arbeit von Kulturakteur/innen, Kulturorganisationen und Kulturinstitutionen verschiedener Mitgliedsstaaten, indem sie insbesondere deren Vernetzung voranbringt, um mehrjährige kulturelle Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft durchzuführen.

Unter diese Maßnahmen fallen z.B.:

1. Maßnahmen im Rahmen von mehrjährigen Abkommen über transnationale Zusammenarbeit

  • Koproduktionen von Werken und andere große Kulturveranstaltungen (z.B. Ausstellungen, Festivals usw.)
  • Maßnahmen, die mehrere unterschiedliche Kulturdisziplinen miteinander verbinden
  • Maßnahmen zum Ausbau der Fortbildung und der Mobilität der
  • Kulturschaffenden, sowohl auf akademischer als auch auf praktischer Ebene, einschließlich der Anwendung der neuen Technologien
  • Maßnahmen zur Schaffung eines Bewusstseins für den Reichtum und die Vielfalt des kulturellen Erbes bei den Bürger/innen.

2. Große Ereignisse

  • Kulturstadt Europas
  • Kulturfestival in dem Land, das die Präsidentschaft der EU innehat
  • Einführung "Europäischer Tage" bei internationalen kulturellen Großveranstaltungen
  • Grenzüberschreitende Verbreitung bedeutender Ereignisse mittels der neuen Technologien der Informationsgesellschaft
  • Durchführung innovativer Maßnahmen von europäischer Bedeutung in den Bereichen Bildung, Kunst und Kultur

3. Spezifische Maßnahmen

  • Neben der klassischen Kultur die Förderung neuer Formen des kulturellen Ausdrucks wie die Kultur der Natur, die Kultur der Solidarität, die Wissenschaftskultur, die Kultur des Friedens usw.
  • Den Zugang der europäischen Bürger/innen zu Kunst und Kultur zu erleichtern und ihre Mitwirkung an der Kultur zu ermöglichen
  • Die Schaffung von Multimediainstrumenten für unterschiedliche Zielgruppen zu fördern, um das künstlerische Schaffen und das kulturelle Erbe Europas für alle wahrnehmbar und zugänglicher zu machen.
  • Gemeinsame Initiativen, den Erfahrungsaustausch oder die Zusammenarbeit zwischen denjenigen kulturellen und soziokulturellen Akteuren zu fördern, die im Bereich der gesellschaftlichen Integration, insbesondere von Jugendlichen, arbeiten.

Weitere Informationen

Commission européenne

Direction générale X

200 rue de la Loi / Weststaat

B-1049 Bruxelles

Tél: (+32) 2 2955 340


8.B.8. Prix Journées Européennes du Patrimoine (Prix JEP)

Le Prix JEP a été créé en 1994 par le Conseil de l'Europe, l'Union Européenne et la Fondation Roi Baudouin. Chaque année ce concours récompense des projets de collaboration internationale ou transfrontalière destinés à être mis en oeuvre lors des journées du patrimoine en septembre.

Exemple d'un prix JEP 1998:

Histoire de Pierre, Histoire de Terre: action transfrontalière dans une cinquantaine de sites en France, en Suisse et en Italie destinée à faciliter la découverte et l'appropriation du patrimoine par le jeune public à travers l'histoire et l'usage des matériaux.

Thème pour l'année 99

Pour sa cinquième édition, le prix JEP s'inscrit dans le contexte de la campagne ,,L'Europe: un patrimoine commun" qui se déroulera en 1999-2000. Lancée par le Conseil de l'Europe, cette campagne a pour objectif de renforcer au sein du grand public un sentiment d'appartenance commune et de favoriser une plus grande compréhension entre les différentes communautés à travers la valorisation du patrimoine culturel et naturel.

Le prix JEP récompensera des projets révélant le patrimoine européen comme le fruit d'échanges et de croisements culturels ou mettant en évidence les caractéristiques communes et les grands courants qui l'ont façonné.

Qui peut participer au concours?

  • des initiatives locales, pour autant qu'elles comportent une dimension européenne
  • des actions de collaboration internationale ou transfrontalière mises en oeuvre par des partenaires issus de pays participant aux journées du patrimoine.

Au moins six prix de six mille euros maximum seront octroyés afin de permettre la réalisation des projets sélectionnés. L'un des prix sera attribué à une initiative visant les jeunes tandis qu'un autre sera décerné à un projet audiovisuel ou multimédia.

Conditions d'éligibilité des projets

Pour être éligible dans le cadre de ce concours, tout projet doit répondre aux critères suivants:

  • figurer dans le programme des journées européennes d'un des pays participants
  • être mis en oeuvre en septembre lors des journées européennes du patrimoine
  • être introduit avant la date limite de soumission des dossiers de candidatures, fixée au 1er février 1999
  • Correspondre au condition du règlement en annexe.

Comment soumettre un projet?

Tout projet destiné au présent concours doit être introduit auprès du Bureau de coordination des JEP au moyen du formulaire de participation ci-joint, dactylographié en français ou en anglais. Une copie du dossier de candidature devra être adressée au Coordinateur national des JEP dans le pays ou le projet sera mis en oeuvre.

Informations

Bureau de coordination des Journées européennes du Patrimoine

c/o Fondation Roi Baudouin

rue Brederode 21

B-1000 Bruxelles

Tél: (+32)2 549 02 77

Fax (+32)2 512 00 35

Email: jep.ehd@kbs-frb.be

Internet: http://culture.coe.fr/JEP

 

 

Office National du Tourisme

B.P. 1001

L-1010 Luxembourg

Tél:(+352) 42 82 82-1

Fax (+352) 42 82 82-38


Das LEADER-Handbuch ist ein unter LEADER II entstandenes Projekt
© Stad a Land a.s.b.l., LEADER-Gruppen Clervaux-Vianden & Redange-Wiltz
Bearbeitung & Layout: Bureau LEADER Munshausen