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4.C. Der Sponsoringvertrag

Bei größerem Sponsorumfang empfiehlt es sich, getroffene Vereinbarungen schriftlich festzuhalten (s. Anhang, Beispiel Sponsoring-Vertrag). Das erspart beiden Parteien Mißverständnisse oder sogar Rechtsstreitigkeiten mit Ungewissem Ausgang. Das Sponsoringkonzept, das beide ausgehandelt haben, soll dabei Bestandteil des Vertrags sein. Außerdem sollten im Sponsoringvertrag folgende Punkte festgehalten werden:

  • Definitive Höhe der Geld- bzw. Sachmittelzuwendungen
  • Wann werden die Mittel zur Verfugung gestellt?
  • Nutzungsrechte für Namen, Bilder, Texte klären
  • Laufzeit des Vertrags
  • Kündigungsmodalitäten
  • Versicherungs- und Haftungsfragen, z.B. bei Veranstaltungen

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