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1.Z. Anhang

1.Z.1. Gesetzestext
1.Z.2. Beispiel- und Musterstatuten
1.Z.3. Büchertips
1.Z.4. Für Sie gelesen


1.Z.1. Gesetzestext

Loi du 21 avril 1928 sur les associations et les fondations sans but lucratif, telle qu'elle a été modifiée.

Texte coordonné du 4 mars 1994

(Mém. A 1994, p. 300)

Titre 1er. - Des associations sans but lucratif

Art. 1er. L'association sans but lucratif est celle qui ne se livre pas à des opérations industrielles ou commerciales, ou qui ne cherche pas à procurer à ses membres un gain matériel.

Elle jouit de la personnalité civile si elle réunit les conditions déterminées ci-après.

Art. 2. Les statuts d'une association sans but lucratif doivent mentionner:

  1. la dénomination et le siège de l'association. Ce siège doit être fixé dans le Grand-Duché;
  2. l'objet ou les objets en vue desquels elle est formée;
  3. le nombre minimum des associés. Il ne pourra être inférieur à trois;
  4. les noms, prénoms, professions, domiciles et nationalités des associés;
  5. les conditions mises à l'entrée et à la sortie des membres;
  6. les attributions et le mode de convocation de l'assemblée générale ainsi que les conditions dans lesquelles ses résolutions seront portées à la connaissance des associés et des tiers;
  7. le mode de nomination et les pouvoirs des administrateurs;
  8. le taux maximum des cotisations ou des versements à effectuer par les membres de l'association;
  9. le mode de règlement des comptes;
  10. les règles à suivre pour modifier les statuts;
  11. l'emploi du patrimoine de l'association dans le cas où celle-ci serait dissoute.

Ces mentions sont constatées dans un acte authentique ou sous seing privé.

Art. 3. La personnalité civile est acquise à l'association à compter du jour où ses statuts sont publiés au Mémorial, Recueil Spécial des Sociétés et Associations, conformément à l'article 9 de la loi modifiée du 10 août 1915.

Au moment du dépôt des statuts auprès du préposé au registre de commerce et des sociétés, l'indication des noms, prénoms, professions et domiciles des administrateurs désignés en conformité des statuts ainsi que de l'adresse du siège social est requise. Toute modification doit être signalée au préposé.

Art. 4. Une délibération de l'assemblée générale est nécessaire pour les objets suivants:

  1. la modification des statuts;
  2. la nomination et la révocation des administrateurs;
  3. l'approbation des budgets et des comptes;
  4. la dissolution de la société.

Art. 5. L'assemblée doit être convoquée par les administrateurs dans les cas prévus par les statuts, ou lorsqu'un cinquième des associés en fait la demande.

Art. 6. Tous les membres de l'association doivent être convoqués aux assemblées générales. L'ordre du jour doit être joint à cette convocation. Toute proposition, signée d'un nombre de membres égal au vingtième de la dernière liste annuelle, doit être portée à l'ordre du jour.

Les résolutions ne pourront être prises en dehors de l'ordre du jour que si les statuts le permettent expressément.

Il sera loisible aux associés de se faire représenter à l'assemblée générale par un autre associé ou, si les statuts l'autorisent, par un tiers.

Art. 7. Tous les associés ont un droit de vote égal dans l'assemblée générale et les résolutions sont prises à la majorité des voix des membres présents, sauf dans le cas où il en est décidé autrement par les statuts ou par la loi.

Art. 8. L'assemblée générale ne peut valablement délibérer sur les modifications aux statuts que si l'objet de celles-ci est spécialement indiqué dans la convocation, et si l'assemblée réunit les deux tiers des membres. Aucune modification ne peut être adoptée qu'à la majorité des deux tiers des voix.

Si les deux tiers des membres ne sont pas présents ou représentés à la première réunion, il peut être convoqué une seconde réunion qui pourra délibérer quel que soit le nombre des membres présents; mais, dans ce cas, la décision sera soumise à l'homologation du tribunal civil.

Toutefois, si la modification porte sur l'un des objets en vue desquels l'association s'est constituée, les règles qui précèdent sont modifiées comme suit:

  1. la seconde assemblée ne sera valablement constituée que si la moitié au moins de ses membres sont présents ou représentés;
  2. la décision n'est admise, dans l'une ou dans l'autre assemblée, que si elle est votée à la majorité des trois quarts des voix;
  3. si, dans la seconde assemblée, les deux tiers des associés ne sont pas présents ou représentés, la décision devra être homologuée par le tribunal civil.

Art. 9. Toute modification aux statuts doit être publiée, dans le mois de sa date, au Mémorial, Recueil Spécial des Sociétés et Associations.

Art. 10. Une liste indiquant, par ordre alphabétique, les noms, prénoms, demeures et nationalités des membres de l'association, doit être déposée au greffe du tribunal civil du siège de l'association dans le mois de la publication des statuts. Elle est complétée, chaque année, par l'indication dans l'ordre alphabétique des modifications qui se sont produites parmi les membres. Toute personne pourra en prendre gratuitement connaissance.

Faute par les statuts de déterminer le délai dans lequel la liste des membres devra être complétée, ce délai sera d'un mois à partir de la clôture de l'année sociale.

Art. 11. Tous les actes, factures, annonces, publications et autres pièces émanées des associations sans but lucratif, doivent mentionner la dénomination sociale précédée ou suivie immédiatement de ces mots, écrits lisiblement et en toutes lettres: Association sans but lucratif.

Art. 12. Tout membre d'une association


1.Z.2. Beispiel- und Musterstatuten

CONSERVATOIRE DE PLANTES MEDICINALES DE WINSELER - Association sans but lucratif

Die Unterzeichneten gründen gemäß vorliegender Satzung eine Vereinigung ohne Gewinnzweck mit dem Namen "CONSERVATOIRE DE PLANTES MEDICINALES DE WINSELER A.s.b.l". .....

KAPITEL I : NAME, SITZ UND DAUER

Art. 1 - Name, Rechtsform

Die Vereinigung trägt den Namen "CONSERVATOIRE DE PLANTES MEDICINALES DE WINSELER A.s.b.l.", kurz "KRAIDERGAART WANSELER". Sie ist eine Vereinigung ohne Gewinnzweck gemäß dem abgeänderten Gesetz vom 21. April 1928.

Art. 2 - Sitz

Die Vereinigung hat ihren Sitz in Winseler.

Art. 3 - Dauer

Die Dauer der Vereinigung ist unbegrenzt.

KAPITEL II : ZWECK UND GEGENSTAND

Art. 4 - Zweck und Gegenstand

  1. Zweck der Vereinigung ist die Förderung des Anbaus und der Erhaltung von Teekräutern, Arzneipflanzen und sonstigen Nutzpflanzen.
  2. Gegenstand der Vereinigung ist:
  • die Einrichtung und Leitung eines Kräutergartens in Winseler;
  • die Gewährleistung des Zugangs zum Kräutergarten für Schulklassen, Touristen und sonstige Besucher;
  • die Förderung der unter Art. 4. Abschnitt A) genannten Kulturen und deren Veredelungsprodukten durch Veröffentlichungen, Informationsversammlungen, Unterstützung von Pilotversuchen, Werbemaßnahmen, Abhalten von Kursen, Gruppenführungen usw.

KAPITEL III : MITGLIEDSCHAFT

Art. 5 - Erwerb der Mitgliedschaft

Natürliche und physische Personen können die Mitgliedschaft erwerben. Über die Annahme entscheidet der Verwaltungsrat. Die Mindestzahl der Mitglieder ist zehn.

Art. 6 - Austritt und Ausschluß

Der Austritt und der Ausschluß von Mitgliedern wird durch Art. 12 des Gesetzes geregelt. Ausschlußgründe sind die Nichtentrichtung des Jahresbeitrages innerhalb einer Frist von sechs Monaten sowie statutenwidriges Verhalten, welches der Vereinigung schadet.

KAPITEL IV : VERWALTUNGSRAT

Art. 7 - Zusammensetzung

Die Vereinigung wird durch einen Verwaltungsrat geleitet. Der Verwaltungsrat besteht aus acht gewählten Mitgliedern sowie aus einem von der "Kraidergenossenschaft Naturpark Uewersauer" bestimmten Delegierten. Die gewählten Mitglieder des Verwaltungsrates sind im Prinzip auf vier Jahre gewählt. Alle 2 Jahre wird die Hälfte des Verwaltungsrates erneuert, das erste Mal im Jahre 1998. Die erstmals austretenden Mitglieder werden durch Los bestimmt. Kandidaturerklärungen sind wenigstens drei Tage vor dem Wahltermin durch Einschreibebrief an die Geschäftsstelle der Vereinigung zu richten. Falls sich nicht genügend Kandidaten gemeldet haben, können Kandidaturerklärungen auch in der Generalversammlung erfolgen.

Art. 8 - Präsident, Vize-Präsident, Sekretär, Kassierer

Der Verwaltungsrat wählt aus seinen Mitgliedern einen Präsidenten und einen Vize-Präsidenten. Er ernennt einen Sekretär und gegebenenfalls einen Kassierer.

Art. 9 - Befugnisse und Bevollmächtigung

Dem Verwaltungsrat obliegt die Geschäftsführung und die Vertretung der Vereinigung bei allen gerichtlichen Verhandlungen. Alles was nicht ausdrücklich der Generalversammlung durch die Satzung oder das Gesetz vorbehalten ist, fällt unter die Zuständigkeit des Verwaltungsrates. Für alle Handlungen genügen zur gültigen Vertretung der Vereinigung Dritten gegenüber, die gemeinsamen Unterschriften vom Präsidenten und vom Sekretär, bzw. die Unterschrift einer Person, welche dazu Prokura vom Verwaltungsrat erhalten hat.

Der Verwaltungsrat kann einen Geschäftsführer und sonstiges Personal einstellen. Der Geschäftsführer hat die laufenden Geschäfte entsprechend den Beschlüssen des Verwaltungsrates sowie die übrigen ihm nach dieser Satzung übertragenen Aufgaben zu erledigen.

Art. 10 - Einberufung

Der Verwaltungsrat tritt auf Einladung des Präsidenten oder drei der Verwaltungsratsmitglieder zusammen. Er ist beschlußfähig wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Die Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Abstimmenden getroffen, wobei die Stimme des Präsidenten oder seines Stellvertreters bei Stimmengleichheit ausschlaggebend ist. Sie werden in Protokollen niedergelegt, die durch den Präsidenten und den Sekretär unterzeichnet und in ein besonderes Register eingetragen werden.

KAPITEL V : GENERALVERSAMMLUNG

Art. 11 - Befugnisse

Die Art. 4, 7 und 8 des Gesetzes regeln die Befugnisse der Generalversammlung.

Der Generalversammlung vorbehalten sind:

  1. Die Änderung der Satzung;
  2. Die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder und zweier Kassenrevisoren.

Art. 12 - Einberufung

Die Generalversammlung findet jedes Jahr vor dem 30. Juni statt. Eine außerdordentliche Generalversammlung kann so oft einberufen werden wie nötig, sei es auf Beschluß des Verwaltungsrates, oder auf schriftliche Anfrage von mindestens 10 Mitgliedern. Die Einladungen zu den Generalversammlungen geschehen auf Betreiben des Verwaltungsrates durch schriftliche Mitteilung mindestens acht Tage vor dem Versammlungstermin. Die Einladung enthält die Tagesordnung.

Art. 13 - Vorsitz

Die Generalversammlung wird geleitet durch den Präsidenten des Verwaltungsrates und in dessen Abwesenheit durch den Vizepräsidenten.

Art. 14 - Beschlußfassung

In der Generalversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme. Die Beratungen der Generalversammlung werden durch Art. 7 und 8 des Gesetzes geregelt, besonders was die Abänderung der Statuten betrifft. Kein Beschluß darf gefaßt werden über einen Gegenstand, der nicht auf der Tagesordnung steht, es sei denn, daß er sich auf Verwaltungsfragen der Vereinigung erstreckt und eine Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen der Anwesenden erhält. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

Die Beschlüsse der Generalversammlung, deren Veröffentlichung im Memorial das Gesetz nicht vorschreibt, werden in ein besonderes Register eingetragen, das vom Präsidenten und vom Sekretär unterschrieben und am Sitz der Vereinigung aufbewahrt wird, wo alle Mitglieder Einsicht verlangen können.

KAPITEL VI : RECHNUNGSWESEN

Art. 15 - Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr beginnt am ersten Januar und endigt am 31. Dezember, mit Ausnahme des ersten Geschäftsjahres, das am Gründungsdatum beginnt.

Art. 16 - Finanzmittel

Die Finanzmittel der Vereinigung setzen sich aus den Jahresbeiträgen der Mitglieder, aus Spenden, aus etwaigen staatlichen und kommunalen Beihilfen und aus Besuchereinnahmen zusammen. Der Jahresbeitrag wird jährlich durch die Generalversammlung festgelegt und darf 1000 Franken je Mitglied nicht übersteigen.

Art. 17 - Jahresabschluß, Jahresbericht

Der Verwaltungsrat erstellt jedes Jahr vor dem 31. März eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung der Vereinigung, einen Haushaltsplan sowie einen Jahresbericht, und unterbreitet sie der Generalversammlung. Der Jahresabschluß und der Haushaltsplan unterliegen der Genehmigung der Generalversammlung

KAPITEL VII : AUFLÖSUNG

Art. 18 - Auflösung

Die Auflösung der Vereinigung wird durch Art. 18-25 des Gesetzes geregelt. Im Falle von freiwilliger oder gerichtlicher Auflösung der Vereinigung wird das verbleibende Vermögen für einen guten Zweck verwendet, oder es fällt einer Gesellschaft mit einer ähnlichen Zielsetzung zu.

Winseler, den 16. November 1996


xxx Association sans but lucratif

Membres fondateurs :

(Nom, prénom, profession, adresse, nationalité)

sont convenus de constituer entre eux et toutes les personnes qui viendront y adhérer ultérieurement une association sans but lucratif régie par la loi du 21 avril 1928 telle qu'elle a été modifiée et par les présents statuts.

I. - Dénomination, Siège, Objet, Durée

Art. 1er. L'association porte la dénommination : " ... ", une association sans but lucratif, dont le siège se trouve à (adresse) et dont la durée est illimitée. Il pourra être transféré dans tout autre lieu du Grand-Duché sur simple décision de l'assemblée générale.

Art. 2. L'association a pour objet :

  1. .............
  2. .............

Art. 3. L'association poursuit son action dans une stricte indépendance politique, idéologique et religieuse.

II. - Composition, Admission, Exclusion, Démission, Cotisation

Art. 4. Les associés dont le nombre ne peut être inférieur à trois sont admis par cooptation du conseil d'administration à la suite d'une demande écrite ou verbale.

Art. 5. L'association se compose :

  • de membres actifs
  • de membres honoraires
  • de membres consultatifs

Seuls les membres actifs ont droit de vote à l'assemblée générale. Les membres ont la faculté de se retirer à tout moment de l'association après envoi de leur démission écrite au conseil d'administration. Est réputé démissionnaire après le délai de trois mois à compter du jour de l'échéance tout membre qui refuse de payer la cotisation lui incombant.

Art. 6. Les membres peuvent être exclus de l'association si d'une manière quelconque ils ont porté gravement atteinte aux intérêts de l'association. A partir de la proposition d'exclusion formulée par le conseil d'administration, jusqu'à la décision définitive de l'assemblée générale statuant à la majorité des deux tiers des voix présentes, le membre dont l'exclusion est envisagée, est suspendu de plein droit de ses fonctions sociales.

Art. 7. Les associés, démissionnaires ou exclus, ne peuvent porter atteinte à l'existence de l'association et n'ont aucun droit à faire valoir ni sur son patrimoine ni sur les cotisations payées.

Art. 8. La liste des membres est complétée chaque année par l'indication des modifications qui se sont produites et ce au 31 décembre.

Art. 9. La cotisation annuelle des membres est fixée par l'assemblée générale. Elle ne peut dépasser xxx francs.

Art. 10. L'assemblée générale qui se compose de tous les membres est convoquée par la conseil d'administration régulièrement une fois par an, et extraordinairement chaque fois que les intérêts de l'association l'exigent ou qu'un cinquième des membres le demandent par écrit au conseil d'administration.

Art. 11. La convocation se fait au moins 15 jours avant la date fixée pour l'assemblée, moyennant simple lettre missive devant mentionner l'ordre du jour proposé.

Art. 12. Toute proposition écrite signée d'un vingtième au moins des membres figurant sur la dernière liste annuelle doit être portée à l'ordre du jour. Aucune décision ne peut être prise sur un objet n'y figurant pas.

Art. 13. L'assemblée générale doit obligatoirement délibérer sur les objets suivants:

  • modification des statuts
  • nomination et révocation des administrateurs et commissaires aux comptes
  • approbation des budgets et comptes
  • dissolution de l'association

Art. 14. Elle ne peut valablement délibérer sur les modifications aux statuts que si l'objet de celles-ci est spécialement indiqué dans la convocation et si l'assemblée générale réunit les deux tiers des membres. Aucune modification ne peut être adoptée qu'à la majorité des deux tiers des voix. Si les membres ne sont pas présents, ou représentés à la première réunion, une seconde réunion peut être convoquée qui pourra délibérer quel que soit le nombre des membres présents; dans ce cas la décision sera soumise à l'homologation du tribunal civil. Toutefois, si la modification porte sur l'un des objets en vue desquels l'association s'est constituée, soit sur la dissolution, ces règles sont modifiées comme suit:

  1. la seconde assemblée ne sera valablement constituée que si la moitié au moins des membres sont présents;
  2. la décision n'est admise dans l'une ou dans l'autre assemblée, que si elle est votée à la majorité des trois quarts des membres présents;
  3. si, dans la seconde assemblée, les deux tiers des associés ne sont pas présents, la décision devra être homologuée par le tribunal civil.

Art. 15. Les délibérations de l'assemblée générale sont portées à la connaissance des membres au moyen d'un bulletin de liaison périodique.

IV. - Administration

Art. 16. L'association est gérée par un conseil d'administration élu pour une durée de deux années. Le conseil d'administration se compose d'un président et d'au moins deux membres et un maximum de neuf membres élus à la majorité simple des voix présentes à l'assemblée générale.

Art. 17. Le conseil se réunit sur convocation de son président ou à la demande de trois administrateurs ne peut valablement délibérer que si trois membres au moins sont présents. Toute décision doit être prise à la majorité simple des membres élus.

Art. 18. Le conseil exécute les directives à lui dévolues par l'assemblée générale conformément à l'objet de l'association et il gère les finances. Il peut, sous sa responsabilité, déléguer des pouvoirs spéciaux et déterminés à un ou plusieurs de ses membres et mêmes à des tierces personnes.

Art. 19. Le conseil représente l'association dans les relations avec les tiers. L'association sera valablement engagée à l'égard des tiers par la signature conjointe de deux administrateurs, parmi lesquelles nécessairement celle du trésorier, sans que ceux-ci aient à justifier d'aucune délibération, autorisation ou autre pouvoir spécial.

Art. 20. Le conseil d'administration soumet annuellement à l'approbation de l'assemblée générale les comptes de l'exercice écoulé et le budget du prochain exercice. L'exercice budgétaire commence le 1er janvier de chaque année. Les comptes sont arrêtés le 31 décembre et soumis à l'assemblée générale avec le rapport de la rapport de la commission de vérification de comptes. Afin d'examen, l'assemblée générale désigne deux réviseurs de caisse. Le mandat de ceux-ci est incompatible avec celui d'administrateur en exercice.

V. - Ressources

Art. 21. Les ressources de l'association comprennent notamment :

  • Les cotisations des membres,
  • Les subsides et subventions,
  • Les dons ou legs en sa faveur

Art. 22. Toutes les fonctions exercées dans les organes de l'association ont un caractère bénévole et sont exclusives de toute rénumérations.

VI. - Dissolution, liquidation

Art. 23. En cas de dissolution volontaire ou judiciaire de l'association, les biens de l'association dissoute seront affectés à une ou plusieurs œuvres sociales à désigner par l'assemblée générale.

VII. - Dispositions générales

Art. 24. Pour tout ce qui n'est pas autrement réglementé par les présents statuts il est renvoyé à la loi du 21 avril 1928 sur les associations sans but lucratif telle qu'elle a été modifiée.

1ère Assemblée générale

Les statuts de l'association ayant été ainsi arrêtés, les membres fondateurs se réunissent en première assemblée générale à laquelle ils se reconnaissent dûment convoqués. Ils ont à l'unanimité, nommé les premiers membres du conseil d'administration, qui est composé comme suit:

Nom et fonction

  • ...., président/e
  • ...., vice-président/e
  • ...., secrétaire
  • ...., trésorier/ère
  • ...., membre
  • ...., membre
  • ...., membre
  • ...., membre

Signé: (nom, prénom) Signature

Ainsi fait à ..... le ....... par le membres fondateurs.


1.Z.3. Büchertips

ASTI - Association de Soutien aux Travailleurs Immigrés asbl, Pourquoi se constituer en asbl ?

Biltgen Fränz, Recht hun - recht kréien : 'Komm, mir grënnen e Veräin!', in: Luxemburger Wort vom 24.1.1994

Elvinger Marc / Spielmann Dean, Les associations et groupements de personnes dans la vie juridique luxembourgeoise, in : Bulletin du Cercle François Laurent (Bulletin III) 1995, S. 159-193

Faber Anne-Marie, Dynamique féminine dans le mouvement sportif luxembourgeois, in : forum N° 128-129, Juli 1991, S. 29-32

Harmsen Claus, Mein Verein und ich. Ein Leitfaden für Mitglieder und Funktionäre. Gründung und Organisation. Rechte und Pflichten, Heidelberg 1995

Klausen Kurt Klaudi, Management und Marketing im Sportverein, in: Zimmer Annette (Hrsg.), Vereine heute - zwischen Tradition und Innovation (Stadtforschung aktuell Band 34), Basel, Boston, Berlin 1992, S. 95-129

Köhle-Hezinger Christel, Wandel der Vereinskultur. Überlegungen zum Strukturwandel dörflicher Kultur, in: Frahm/Magel/Schüttler (Hrsg.) Kultur - ein Entwicklungsfaktor für den ländlichen Raum Anregungen, Tips und Beispiele aus der Praxis, München 1994, S. 119-128

Lemke Willi, Vereinsalltag zwischen Spenden und Sponsoring. Ein Erfahrungsbericht eines Vereinsmanagers, in: Zimmer Annette (Hrsg.), Vereine heute - zwischen Tradition und Innovation (Stadtforschung aktuell Band 34), Basel, Boston, Berlin 1992, S. 76-94

Mertens Martin, Viel Ideen ... wenig Geld, in: Zimmer Annette (Hrsg.), Vereine heute - zwischen Tradition und Innovation (Stadtforschung aktuell Band 34), Basel, Boston, Berlin 1992, S. 283-287

Schesswendter Rudolf, Neue Vereine. 14 Thesen, in: Zimmer Annette (Hrsg.), Vereine heute - zwischen Tradition und Innovation (Stadtforschung aktuell Band 34), Basel, Boston, Berlin 1992, S. 277-282

Scuto Denis, D'Veräinswiesen an der Lëtzebuerger Gesellschaft vun der Jorhonnertwend, in: d'Letzeburger Land, N° 20, 17. Mai 1991, S. 15

Ders, Gedanken zur Sozialgeschichte des Luxemburger Fussballs. Am Beispiel eines Escher Arbeitervereins, in: forum N° 128-129, Juli 1991, S. 25-28

Wey Claude, Sport et société au Luxembourg 1880-1990, in: forum N° 128-129, Juli 1991, S. 20-25

Zimmer Annette (Hrsg.), Vereine heute - zwischen Tradition und Innovation (Stadtforschung aktuell Band 34), Basel, Boston, Berlin 1992


1.Z.4. Für Sie gelesen

Kultur- ein Entwicklungsfaktor für den ländlichen Raum Anregungen, Tips und Beispiele aus der Praxis

Frahm / Magel / Schüttlet (Hrsg.). 1. Auflage 1994. Verlagsgruppe JEHLE -REHM


Christel Köhle-Hezinger

Wandel der Vereinskultur - Überlegungen zum Strukturwandel dörflicher Kultur

Vereine am Ende?

Der Festzug zur 1200-Jahr-Feier einer Dorfgemeinde im Land scheint nichts anderes als eine einzige große Vereins-Revue: 106 Abteilungen, Vorausreiter und Fanfaren. Dann vier große Gruppen: sie repräsentieren die Geschichte des Ortes, die Landwirtschaft, "Brauchtum und dörfliches Leben", das Handwerk. Örtliche Firmen, Jahrgänge, Schulklassen und private Kontributoren sind in bunter Verteilung aufgereiht zwischen den örtlichen Vereinen, die das Gerüst, gleichsam den Kern des Ganzen, bilden. Ein solcher Festzug könnte überall und zu jedem anderen "bedeutenden Ereignis" in ähnlicher Weise stattfinden.

Sind die Vereine am Ende? Im Gegenteil, so scheint es: Vereine sind auf dem Vormarsch, an der Spitze, im Mittelpunkt des dörflichen Lebens. Zurecht (so formulieren es die Festreden, die Aktiven, Politiker und Werbebroschüren zur Kultur im ländlichen Raum): Vereine sind die wichtigsten dörflichen Kulturträger. Herz- und Kernstück des Dorflebens, Wurzelgrund und Nährboden örtlicher Identität, unentbehrliches "Medium der Identifikation" der Bewohner mit ihrem Ort.

In einer Studie zur Kultur im ländlichen Raum, die im Auftrag des Landwirtschaft-, ministeriums Baden-Württemberg 1988 erstellt wurde, stehen Vereine keineswegs im Mittelpunkt. Im Vorwort aber werden die Vereine kurz angesprochen: es gehe in dieser Studie, so heißt es dort, "weniger um die traditionellen Felder und die altbewährten Institutionen der ländlichen Kultur wie etwa die Kirchen und Vereine".(1) Ihre Leistungen, ihren Besitzstand galt es in dieser Studie weder besonders zu betonen noch anzugreifen, denn ihr Stellenwert war und ist hinreichend bekannt und hat einen festen Platz in Förderschubladen, bei Verbandsvertretern und Lobbyisten. Diese Studie der Tübinger Empirischen Kulturwissenschaftler wollte vielmehr herausfinden, welche kulturellen Aktivitäten außerhalb der Vereine registriert werden können (ein Indiz, wie groß das Interesse an einer solchen Bestandsaufnahme ist, mag sein, dass nach kurzer Zeit eine zweite Auflage des Buches notwendig war): "Das Programmangebot der soziokulturellen Initiativen und Zentren ist äußerst vielfältig. Folgende Kultursparten sind zu nennen: Musik (Jazz, Folk, Rock, Liedermacher, Chanson, Punk), Film, Theater (freie Theatergruppen, Pantomime, Kinder- und Jugendtheater, Puppentheater, Clowntheater), Kabarett, Literaturlesungen, Ausstellungen (Foto, Kunst, Geschichte), Verträge, Workshops, Informationen und Diskussionen zu verschiedenen kulturellen und politischen Themen, Großveranstaltungen wie Musikfestivals (etwa das jährlich stattfindende Festival des Club Voltaire in Tübingen) oder einfach Café und Kneipenbetrieb. Dieser Bereich wird unter dem Begriff Weitervermittlung von Kulturangeboten zusammengefaßt.

Daneben gibt es aber auch soziokulturelle Initiativen, die es sich zur Aufgabe gemachten haben, selbst Kultur zu produzieren. So führt etwa das 1980 gegründete 'Theater Lindenhof' in Melchingen auf der Schwäbischen Alb eigene Theaterstücke auf. Auch das seit 1977 bestehende ,Aktions- und Kommunikationszentrum' in Isny brachte 1986 eine eigene Theaterproduktion auf die Bühne. Das ,Kuckucksei' in Nürtingen, 1970 gegründet, fördert eigene Musikbands und stellt zudem Videodokumentationen her. Das ,Kulturfenster' in Heidelberg führt unter anderem mobile Spielaktionen für Kinder durch. Die Freie Volkshochschule Argental bietet Performances und den ,Studiengang Soziale Skulptur' an. Nach Auskunft dieser Initiative besieht vor allem bei den 30- bis 40jährigen ein "breites Bedürfnis nach unserem Programm, das wir auf Dauer ohne deutlichere Unterstützung nicht mehr realisieren können".

Eine dritte wichtige Funktion, die soziokulturelle Zentren übernehmen können, ist die eines Vermittlers von Räumlichkeiten. So stellt etwa der Club Voltaire in Tübingen seine Räume regelmäßig Musikern zur Verfügung, die dort Jamsessions, also spontane Musikimprovisationen, durchführen. Ferner bieten viele Zentren Instrumentenkurse an. Wer zum Beispiel das Dudelsackspielen erlernen möchte, kann sich an den "Folkclub Prisma" in Pforzheim wenden.

Das breite Spektrum macht deutlich, daß die soziokulturellen Initiativen Baden-Württembergs wichtige kulturelle Funktionen haben, die zur Zeit zum Großteil weder von staatlichen noch privatwirtschaftlich organisierten Einrichtungen abgedeckt werden (können). Selbstverständlich bietet nicht jedes Zentrum alle genannten Bereiche an. Aber gerade die kulturelle Vielfalt, die existiert, kann auf längere Sicht nur überleben, wenn die Soziokultur in stärkerem Maß als bisher mit öffentlichen Mitteln gefördert wird.(2) Vor allem aber macht diese Bestandsaufnahme "Kultur im ländlichen Raum" in Baden-Württemberg exemplarisch deutlich: wie groß das Potential an Kultur und Kulturbedürfnissen auch in den Dörfern und ländlichen Regionen ist, wie vielfältig, bunt und differenziert es sich darstellt - und wie groß hier die Herausforderung für die Vereine ist oder sein kann.

In der Studie ging es uns um das Unbekanntere, Neue, aber auch um das Vergessene und gerne Übersehene: um soziale Gruppen, die oft keine Lobby haben, wie etwa alte und junge Menschen, Frauen, Ausländer; es ging aber auch um Kulturbereiche, deren spezifisch ländliche Teilproblematik nicht erkannt oder verdeckt ist, angesichts ihres scheinbar grandiosen, generellen Booms; es ging um Volkshochschulen, Bibliotheken, Verlage, Theater, Film, Musik- und Jugendszenen, um den Geschichts- und Museumsboom. Ein solches "Raster" schien uns notwendig, um eventuell vorhandene Ecken und Nischen ländlicher Kultur adäquat ausleuchten zu können.

Unerläßlicher Ausgangspunkt war uns Kulturwissenschaftlern in dieser Studie die Frage nach dem Woher: nach der Geschichte, nach den Wurzeln und Prägungen, die sich heute in unterschiedlichen Mentalitäten, Lebensstilen und Alltagsstrukturen äußern. Diese Frage zu beantworten, ist im Falle der Vereine besonders wichtig, handelt es sich hier doch um ein kulturelles Phänomen, dessen gesellschaftliche Bewertung heute diametral entgegengesetzt ist zu derjenigen in der Zeit seines Entstehens. Das verbindet die Vereine etwa mit dem Pietismus oder mit den studentischen Corporationen, um nur zwei Analogbeispiele zu nennen.(3) Was damals, zur Zeit ihrer Gründung provokant, eine revolutionäre Herausforderung war, was zum Teil von Seiten des Staates observiert und verfolgt wurde unter dem Verdacht der "Conspiration" oder gar der "kriminellen Vereinigung", das mutet heute - kennt man diese Wurzeln nicht - oft als höchst konservativ, ja reaktionär an, als verstaubt und höchst gestrig.

Solche Einschätzungen der Vereine der Gegenwart haben Umfragen vielfach bestätigt. Angesichts des Themas Vereine und der Frage ihrer Bewertung heute mag die Frage verwundern: Vereine als die Spitze des Fortschritts, also Vorhut des sozialen und kulturellen Wandels? Das waren sie ursprünglich am Anfang ihrer Geschichte.

Vereine am Anfang

Vereine waren, als sie in unseren Dörfern meist ab der Mitte des vorigen Jahrhundert entstanden, eine Antwort auf eine veränderte gesellschaftliche Situation. Sie waren Indikator für Wandlungsprozesse, die das alte bäuerliche Dorf um jene Zeit langst schon erfaßt hatte - und zwar sehr viel umfassender und elementarer, als sie die Stadt getroffen haben. Zu dieser Zeit war das Dorf in seinen Grundfesten, seinen konstitutiven Säulen erschüttert. Es war die Zeit der Aufhebung der Leibeigenschaft, der Zehntablösung, davor die Aufgabe der Allmenden; dann die schrittweise Trennung von kirchlicher und weltlicher Gemeinde, die Geltung einer neuen Gemeindeverfassung, der Bau von Rat- und Schulhäusern seit 1820; dazu kam das langsame Heraustreten der Frau aus der sogenannten Geschlechtsvormundschaft, die Einführung der Zivilehe, die Professionalisierung des Lehrerstandes.(4) All dies waren Schritte in eine neue Zeit, die befreit war von den Fesseln einer im Mittelalter entstandenen und über Jahrhunderte praktisch unveränderten dörflichen Sozial-Struktur. Die Produktionsformen beispielsweise der dörflichen Hausindustrie (Weberei etwa) hatten sich ebenso gewandelt wie die Landwirtschaft. Vereine entstanden, als die alte Welt brüchig wurde, als sich die alten, engen Horizonte erweiterten oder auflösten.

In einem Dorf im Neckartal, dessen Vereine ich untersucht habe,(5) wurde als erster Verein im Jahr 1853 der Gesangverein von Pfarrer und Lehrer ins Leben gerufen. Als erste Lieder wurden einstudiert "Wir kommen uns in Dir zu baden", "Armes Köhlerleben", "Unsere Wiesen grünen wieder". 1858, fünf Jahre nach der Gründung, fährt man zum ersten "Sängerwettstreit". Ein Streit zwischen Pfarrer und Gemeinde in dieser Zeit kündet von dem Prozeß der Emanzipation, der sich gerade in dieser Zeil vollzieht und für den dieser erste Verein nur ein Ausdruck ist. Das Dorf, genauer die mobilen Bürger, die nun auswärts und in Fabriken ihr Brot verdienen, losen sich aus der jahrhundertelangen kirchlichen Bevormundung, indem sie sich selbst organisieren und den Dörflern die neuen Vorzüge des Fabriklerlebens stolz demonstrieren: ihre Freizeit und das bare Geld, ihren Lohn. Eine Fahne wird angeschafft, die Dorfbevölkerung wird gewonnen, indem "nach den Singproben ein Marschlied durch die Straßen des Dorfes" geschmettert wird.(6)

Vereine - diese These hat Dieter Jauch formuliert - müssen als "Produkt der sozialen Differenzierung" angesehen werden. Dies bedeutet, daß die Entstehung verschiedener Schichten im Dorf (Arbeiter, Angestellte) und die Folgen dieser sozialen Differenzierung (z.B. Zerfall der Nachbarschaft, der Landwirtschaft, Aufteilung der Zeit in Arbeits- und Freizeit) ursächlich dafür verantwortlich sind, daß Vereine entstanden sind. Da die soziale Differenzierung aber nicht abgeschlossen ist - Jauch nennt sie sogar "unaufhebbar" - kann auch keine Rede davon sein, daß in den ländlichen Gemeinden Südwestdeutschlands das Vereinsleben nachgelassen hat. Allerdings muß - und das legen wir nach einem Blick auf die Entstehungsgeschichte der Vereine als, Hypothese zugrunde - eine Veränderung der Sozialstruktur aucg zu einer Veränderung des Vereinslebens führen. (7)

"Wir leben gerne auf dem Dorf", erzählte der 17jährige Lehrling Michael aus einem 1.600 Einwohner zählenden Dorf im Alb-Donau-Kreis 1986 auf einer Tagung zum Thema "Junge Leute im Dorf". Das Leben dort sei "interessanter als in der Stadt", Jugendliche könnten sich aktiv beteiligen im Sportverein (Fußball, Tennis), dem Schützenverein (Schießen, Wandern), dem Musikverein, dem Liederkranz, dem Jugendsingkreis, dem Roten Kreuz, der DLRG sowie in zwei katholischen Jugendgruppen. 80% der Jugendlichen im Ort würden eines oder mehrere dieser Angebote wahrnehmen. Schwierigkeiten im Verein gäbe es nur gelegentlich mit der älteren Generation, "wenn wir etwa jugendgemäßere Formen der Mitwirkung erreichen wollen".

Als alle Versuche, im Verein entsprechend mitreden zu können, gescheitert waren, hatte eine Freundesclique ihre Aktivität aus dem Verein herausgeleitet; man hatte einen Kleintierstall umfunktioniert zum Elektroniklabor. "Dort üben wir uns im Leitungsverlegen und in anderen handwerklichen Bereichen (...) Gern würden wir solche Sachen in den Vereinsgebäuden machen." Die Jugendlichen halfen in der Tat auch mit bei Gemeinschaftsaktionen des Vereins wie bei der Erweiterung der Lourdesgrotte, bei Pflanz- und Erdarbeiten und anderem mehr. Und sie ziehen ein bezeichnendes Fazit: "Uns sollte man mehr mitsprechen und mitentscheiden lassen. Die Vereine sollten die Interessen der Jugendlichen besser wahrnehmen und ihre Vorhaben jugendgemäßer gestalten."

Stellvertretend für die anderen spricht hier einer, der gerne im Dorf lebt, Vereine gut findet, der an beidem, am Dorf und am Verein, ein längerfristiges, ja sogar lebenszeitliches Interesse hat: Wir müssen, so sieht es dieser 17jährige Lehrling, "in wenigen Jahren Verantwortung und Leitung von Vereinen in der Vorstandschaft und Jugendarbeit und später in der Gemeinde (dem Gemeinderat) übernehmen (...) Deshalb brauchen wir frühzeitig Gelegenheit, um uns in der Verantwortung für andere zu üben."(8) Kommunal- und Verbandspolitikern, Vereinsfunktionären, Jugend- und Partizipationsforschern müßte eigentlich bei solchen Sätzen das Herz höher schlagen. Vereine am Ende? Alles andere als das, scheint es.

Das Vereins-Monopol: Der Besitzstand

Am Beispiel Gesangverein will ich die gegenwärtige Problematik im einzelnen näher ausleuchten; zum einen, weil ich dieses Beispiel aus eigener Archivarbeit und Anschauung genau kenne, zum anderen, weil Gesangvereine in unseren Dörfern in der Regel die Pioniere waren, die als Bahnbrecher für eine neue Kultur im traditionellen, bäuerlich geprägten Dorf sorgten. Und drittens, weil es zu diesem Beispiel neue, kritische und empirisch fundierte Forschungen gibt. Der junge Karlsruher Musikwissenschaftler Thomas Troge untersuchte in einem großen Projekt im Auftrag des Enzkreises die Situation der Gesangvereine im Nordschwarzwald.(9) Befragt wurden in 120 Vereinen 3.702 aktive Sänger und Sängerinnen sowie die Vorsitzenden und Chorleiter mittels Fragebogen und Tiefeninterviews. Neben dieser Gruppe der Aktiven und Betroffenen wurden an allen Schulen des Untersuchungsgebiets in den Klassen 9 bis 12 ebenfalls Befragungen mittels Fragebogen durchgeführt; insgesamt lagen 6.462 auswertbare, anonyme Fragebogen vor. Diese Gruppe der Nicht-Betroffenen, Außenstehenden - gleichsam die potentiellen Sänger von morgen - diente als Spiegel für die gesellschaftliche Stellung der Gesangvereine, für ihr Image, ihr Ansehen.

Entscheidend für die Zukunft der Gesangvereine scheint mir die Diskrepanz, die nach dieser Untersuchung zwischen dem Selbstbild der Vereine und ihrer gesellschaftlichen Einschätzung besteht. Es zeigte sich, dass das 'Singen als spontane und grundsätzliche Lebensäusserung von grossen Teilen der Bevölkerung durchaus bejaht wird, ebenso die professionelle Form des Singens in der Oper (bzw. in der Rock-, Pop-, Schlagermusik) oder leistungsorientiertes Singen, welches in jüngster Zeit wieder großen Zulauf findet z.B. in Schul- und Oratorienchören". Dennoch ergibt sich als Fazit daraus der Befund vom eindeutig negativen Image: "Singen ist für die Jugend bzw. Bevölkerung nicht gleich Gesangverein - diese Assoziation wirkt negativ-, d.h. der Begriff des Gesangvereins ist vorbelastet im Bewußtsein der Bevölkerung, nicht der des Singens; wird Singen in Verbindung gebracht mit Gesangverein, so wird es ebenfalls ins Negative umgedeutet."(10) Singen als Lebensäußerung wird positiv; Singen als Vereinstätigkeit wird negativ gesehen - auf eine solche Kurzformel läßt sich unser Thema bringen.

Ursachen für eine solche Hinschätzung sind erstens das Liedgut und das Bewertungssingen der Vereine - nicht aber die Leistungsanforderung als solche; sie muß nur für die Jugendlichen auf ein sinnvolles Ziel gerichtet sein. Zweitens wird konstatiert, daß das Vereinsleben in seiner bisherigen Form als konservativ, hierarchisch, als wein- und bierselig angesehen wird. Anders ausgedrückt: Es sind die Gesellichkeitsformen der Alten, der Eltern, die man ablehnt. Aus der Sicht der Vereine selber tragen die Schuld ganz andere Faktoren: "die Gesellschaft" und ihr moralisch-künstlerischer Verfall, ferner die Medien und der Schulunterricht. Daß dies nullt stimmt, widerlegt die Studie im einzelnen ganz genau. Schuldzuweisungen helfen da nicht weiter: ein Negativ-Image kann jedenfalls nur durch ein neues anderes Image überwunden werden. Praktische "Vorschläge und Anregungen", werden ebenfalls in dieser Studie aufgeführt."(11)

Beim Durchlesen der "Image"-Empfehlungen des Musikwissenschaftlers ist mir als Kulturwissenschaftlerin, die auch der Sprache und ihren Bedeutungsnuancen nachspürt, eines aufgefallen: Der "Problemlösungs- und Maßnahmenkatalog" am Ende weist bereits das Wort Verein bzw. Gesangverein nicht mehr auf. Da ist die Rede von Jugend- und Leistungschören, von historischen und Neue-Musik-Chören, von Teil-, Temporär- und Mischchören, die sich je nach Interessenlage finden und konstituieren; es ist die Rede von Kooperationsabsprachen und neuen, interessanten Freizeitangeboten bis hin zum Notenschreiben, zur Gehörbildung per Computer, zu Informationsabenden für die Verbesserung des Verständnisses von eigener und fremder Musikkultur. Selbst Kultur- und Kommunalpolitiker werden in das Programm der Neuorientierung als Zielgruppe einbezogen: Sie sollten, ähnlich wie die Vereinsfunktionäre und Vereinsmitglieder, in Seminaren und Informationsveranstaltungen aufgeklärt werden über die geschichtliche Entwicklung der Gesangvereine und des Liedes; wie überhaupt mit gezielter Förderung und Unterstützung eine Professionalisierung und Qualifizierung anzustreben sei im Verbund mit Ministerien, Schulen, Lehrern, Vereinen.

Kulturpolitik wird hier in die Pflicht genommen. Professionalisierung, Qualifizierung und gezielte Förderung sind unumgänglich, soll die traditionelle Kulturform Verein überleben, soll - um beim Beispiel Gesangverein zu bleiben - nicht eine unüberbrückbare Kluft entstehen zwischen professionellen und Amateur-Musikern, zwischen verschiedenen Generationen, zwischen verschiedenen Kulturen und Kulturstilen.

Es muß freilich die Frage gestellt werden: Soll die traditionelle Kulturform Verein überleben? Ist dies bedeutsam oder gar unerläßlich für die Kultur im ländlichen Raum? Und bedeutet das Ende der Vereine auch und gerade im ländlichen Kaum automatisch auch das Ende der Dorfkultur?

Wandlungsprozesse und neue Formen

In der Gesangvereins-Studie ist die Rede von den eingefrorenen, eingefahrenen Ritualen des Vereinslebens, die es zu überprüfen oder zu ersetzen gelte. Aus der Brauchforschung ist bekannt, daß Brauch-Inhalte sich schneller wandeln als die äußeren Brauch-Formen, die Rituale und Brauchhülsen. Das paßt zu den Vereins-Befunden. Auch wenn die Vereinsinhalte, die -gehalte und -tätigkeiten sich enorm gewandelt haben: Solange die äußeren Formen und Hüllen die gleichen alten, die traditionellen sind, wird sich an der Akzeptanz, der gesellschaftlichen Hinschätzung dieser Vereine gerade bei Jugendlichen nur wenig ändern. Wie sieht diese Hinschätzung aber in der Realität aus und wie sieht die Vereinsrealität im ländlichen Raum heute aus?

Befunde neuer Untersuchungen dazu will ich in knappen Thesen zusammenfassen und danach einige konkrete Beispiele hervorheben, die qualitative Akzente setzen sollen. Vereine werden definiert - etwa von Dieter Jauch - als freie, "primär nicht auf ökonomische oder politische Ziele" gerichtete Zusammenschlüsse von Menschen, die "wenigstens ein Minimum an formaler Organisation (Vorsitz, Satzung. Beitrag usw.) aufweisen und ihre Mitglieder weder total noch dauernd, sondern faktisch nur sporadisch und ephemer beanspruchen". Diese Definition stellt einen Mittelweg dar zwischen einem engen Vereinsbegriff, der wichtige Zweckverbände, die jedoch einen starken Geselligkeitscharakter haben wie VDK, Feuerwehr, kirchliche Vereine ausschließt, und einem weiteren Vereinsbegriff, der auch Dorfgenossenschaften und Gewerkschaften, die für das gesellige Leben nur eine geringe Bedeutung haben, einbezieht.(12)

In den ländlichen Gemeinden Südwestdeutschlands (und nicht nur dort!) ist das Vereinsleben immer noch von außerordentlich großer Bedeutung für das soziale Leben. Vor allem in stadtfernen Orten haben die Vereine eine herausragende Bedeutung für die Freizeitgestaltung. In den von Jauch untersuchten Orten (je drei in Oberschwaben, im Südschwarzwald, im Kraichgau und in Hohenlohe) ist die Zahl der Vereinsmitglieder mit 55% der Befragten zwischen 18 und 70 Jahren sehr hoch. Angehörige der Mittelschicht sind überproportional vertreten. Der Anteil der Vereinsmitglieder an den Einwohnern ist in kleineren Gemeinden ebenso gross wie in grösseren; allerdings ist die Vereinsaktivität in Orten mit weniger als 500 Einwohnern deutlich geringer als in Orten mit mehr Einwohnern.

Die Behauptung, den Vereinen fehle es an Nachwuchs, ist nur für bestimmte Vereinsarten berechtigt. Jugendliche sind genauso häufig Mitglied in einem Verein wie Erwachsene. Nur bei den über 65jährigen sinkt der Anteil der Vereinsmitglieder auf 35%. Rund 65% der jugendlichen Vereinsmitglieder gehören einem Sportverein an. Der Rest verteilt sich relativ gleichmäßig auf die anderen Vereine. Auch die Musikvereine klagen kaum über Nachwuchsprobleme. Dagegen sind nur 3% der unter 25jährigen Mitglied in einem Gesangverein. Vor allem die Gesangvereine in den stark bäuerlich geprägten Gemeinden sind von Nachwuchssorgen betroffen. (13)

In größeren Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern, mit einem hohen Pendleranteil und einem geringen Anteil der Landwirte an der Erwerbsbevölkerung besteht ein starker Trend zu reinen Freizeitvereinen (Tennisclubs, Schwimmclubs usw.). Die in diesen Orten entstandene "neue Mittelschicht" (Facharbeiter, Angestellte mit höherem Einkommen) hat neue Bedürfnisse entwickelt, die in den traditionellen Vereinen, in denen Landwirte und Handwerker überwiegen, nur noch teilweise befriedigt werden können. Freizeit wird in erster Linie gesehen als Ausgleich zu einer im Sitzen ausgeübten Arbeit. Das Engagement in einem Verein hat mehr unverbindlichen Charakter, da Freizeit als etwas Kostbares und Seltenes angesehen wird. Zudem verhalten sich diese Schichten zum Teil anders, sie lassen sich sozial nicht so leicht und vor allem nicht gerne kontrollieren und kümmern sich weniger darum, was die Nachbarn von ihnen denken. Auch die parteipolitische Orientierung, die in den traditionellen Vereinen in Richtung CDU tendiert, ist bei diesen Vereinen neuen Typs weit weniger einheitlich.

Vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse wird deutlich, daß soziokulturelle und andere kulturiniativen, die ja zum Teil ebenfalls als Vereine organisiert sind, keineswegs aus dem Rahmen der gegenwärtigen gesellschaftlichen Entwicklung herausfallen. Vielmehr können sie ebenfalls als eine Folge der Differenzierung der sozialstruktur betrachtet werden. Ein Unterschied zu den neuen Freizeitvereinen ist jedoch der, dass die soziale Schicht, die diese Initiativen trägt, sich zum Teil als "alternativ" versteht. Wer also soziokulturelle und andere Kulturinitiativen nicht wahrnehmen und von einer Förderung ausschließen möchte, verschließt sich im Grunde dem gesellschaftlichen Wandel; er nimmt durch die Vereinsbrille betrachtet nur einen Teil der neu entstandenen und sich differenzierenden Kulturbedürfnisse und Kulturszenen auf dem Lande wahr.

Zwei durchaus typische Momentaufnahmen

Bei einer Tagung zum Thema "Kultur im ländlichen Raum" in Dunningen bei Kuttweil stellte sich das sogenannte Dunninger Forum vor; ein Klammerzusatz erklärte, um wen es sich dabei handelte: "Volkshochschule, Musikschule, Heimatverein." Drei ehrenamtliche Mitarbeiterinnen, die in jeder Hinsicht beeindruckten und die ich eher im Ausschuß der Kunsthalle Tübingen oder des Württembergischen Kunstvereins in Stuttgart vermutet hätte als hier im Dorf, gestanden nun, daß sie ihre Arbeit in dieser Form nicht mehr länger machen könnten; obwohl z.B. die Dunninger Musikschule (Teil dieses "Forums", das 1967 als Theater- und Konzert-Besuchs-Arbeitsgemeinschaft gegründet worden war) neben zwölf bezahlten Lehrkräften einen siebenköpfigen Vorstand hat, 251 angemeldeten Musiktreibenden und 300.000 DM Kassenbewegung pro Jahr. Solche Dimensionen, an diesem Punkt war man nun angelangt und sich einig, sprengten das Maß der Ehrenamtlichkeit: Mit ihr und den vorhandenen minimalen Zuschüssen könnten fortan Qualität und Professionalität nicht mehr geleistet und garantiert werden. Die Frauen sagten das ruhig und sachlich, und sie sprachen über ihren bevorstehenden Rücktritt; hauptamtliche Leitung sei hier nun unerläßlich. Das erinnert in aller gebotenen Deutlichkeit an das in den Kulturförderprogrammen landauf landab stets hochgehaltene und beschworene Prinzip der Subsidiarität: daß nämlich, wolle man der Hilfe von außen und von oben "würdig" sein, Vorleistungen und Kontinuität aufzuweisen wären. Wo nun, so frage ich, trifft das zu, wenn nicht hier?

Ein anderes Beispiel, und zwar aus der Jugendkultur, von der östlichen Landesgrenze Baden-Württembergs: der Weikersheimer "club w71", im Jahr 1971 gegründet, in dem bis heute bis hin zum Renovieren und Putzen alle Arbeiten ehrenamtlich erledigt werden. Er führt ca. 60 Veranstaltungen pro Jahr mit 4.000 Besuchern durch und erhält einen öffentlichen Zuschuß von DM 150,- pro Jahr. Perspektiven in räumlichem, personellem und finanziellem Sinne? "Keine", so schrieb man in einem Fragebogen. "Das Gebäude (zwischen Sportplätzen gelegen, 10 m lang und 7 m breit) platzt aus allen Nähten, es ist zu klein, an eine Vergrößerung ist im Moment nicht zu denken; örtliche Alternativen bestehen nicht. Personell sind die Grenzen ehrenamtlicher Selbstausbeutung längst erreicht! Lösung keine in Sicht". Als Wünsche hätte man "eine Teilzeitkraft + ZDL o.a.". Das Problem des Nachwuchses sei "bei den Besuchern ok; bei den Mitarbeitern ein großes Problem, da nahezu alle interessanten jungen Leute abwandern. Das ist kein Club-spezifisches, sondern ein strukturelles Problem." Und zur Akzeptanz und Funktion des Clubs im Ort heißt es: "Im großen und ganzen ist der Verein akzeptiert; aus der Kulturlandschaft nicht mehr wegzudenken ..."(14)

"Der Verein": So hat sich der Club in einem Fragebogen zu unserer Untersuchung ausdrücklich genannt. Ohne Berührungsangst vor diesem Begriff reiht er sich ein in die Bandbreite lokaler und regionaler Kultur, sieht er seine Daseinsberechtigung außer Frage, nämlich durch seine Resonanz und Akzeptanz im Ort und in der Region bestätigt. Er sieht seine Funktion und seine Notwendigkeit bestätigt in den real vorhandenen Bedürfnissen vor allem Jugendlicher nach einer eigenen, anderen ("alternativen") Kultur, die den vorhandenen übrigen (älteren) Vereinen weder Konkurrenz machen noch sie in Frage stellen will. Und das sollte gesehen, anerkannt - und bei der Förderung auch berücksichtigt werden. Es geht schließlich in erster Linie um (kulturelle) Inhalte und nicht um (äußerliche) Formen.

Wäre etwa bisher jemand auf die Idee gekommen, die Notwendigkeit von Musikvereinen in Frage zu stellen, nur weil es Sportvereine gibt? Oder, in der Sache näher beieinander gelegen: die Notwendigkeit von Hasenzüchtern anzuzweifeln, nur weil es auch Taubenzüchtervereine gibt? Ich gebe zu, der Vergleich mag hinken, er ist sehr pointiert. Aber ich denke, wir brauchen solche Vergleiche, um uns darüber klar zu werden, wo die Ängste und Probleme, die Verdrängungen und Blindstellen der Wahrnehmung liegen in dieser Diskussion um die Zukunft der Vereine.

Sie liegen - darauf kommt es mir an - nur zum Teil in den Vereinen selbst, in der Vereinskultur und ihrer Geschichte. Sie spiegeln vielmehr Probleme, offene Fragen: Wenn etwa die Mitgliedschaft von Ausländern diskutiert wird, oder wenn Frauen ausser Kuchenbacken, Kaffee-Einschenken und anderen Ämtlein, die Vereine zu vergeben haben (ganz oben auf dieser Hitliste der unbeliebten Ämter etwa das Schriftführer- und Kassiereramt) - wenn also Frauen darüber hinaus mehr wollen: Verantwortung wie jene Jugendlichen aus dem Dorf im Alb-Donau-Kreis ...

Verein am Ende? Die Frage, dieses Thema ist kein spezielles, sondern ein generell-heutiges: ein Problem unserer Kultur, in dem nicht die offenen Fragen, aber die Gegenstandsbereiche auswechselbar sind. Es ist ein "Thema mit Variationen", das viel von seiner vermeintlichen Bedrohlichkeit verlöre, wenn wir uns die Varianten und Parallelen verdeutlichen würden. Wenn wir etwa fragen würden: Kirchen am Ende - angesichts sinkender Mitgliederzahlen, angesichts leerer Kirchen? Hieße das reden über Ökumene, über zielgruppen- und problemorientierte Arbeit der Kirchen auch über alte Gräben der Konfessionen hinweg, auch angesichts der Entvölkerung der Kirchen in der Volkskirche? Oder das hieße, angesichts heutiger Familien-und Eßsitten zu fragen: Familienleben am Ende? Eßkultur am Ende? Das hieße dann zu reden über den Wandel der Lebensweise, über die Trennung von Wohn- und Arbeitsplatz, von Schul- und Wohnort; hieße zu reden von der Verwaltungsreform, von den neuen Medien, von neuen technischen Möglichkeiten in Küche und Haushalt sowie der Landwirtschaft, vom gewandelten Selbstverständnis der Frauen. Und genau dieser Diskussion müssen sich die Vereine - um ihrer Zukunft willen - stellen.

Beim Reflektieren solcher Bezüge und Parallelen merken wir: Es geht nicht, zu lamentieren über die einzelnen Dinge am Ende einer Kausalkette; zu jammern über die Fast-Food-Hamburger-Unkultur als sei das der Untergang abendländischer Kultur insgesamt. Eigentlich müssen wir spätestens hier gemerkt haben, daß solche blossen Ruckgriffe auf das Vorher und Gestern nicht die Lösung von Problemen sind, sondern nur vermeintliche Lösungsstrategien.

 

(1) Kultur im ländlichen Kaum. Eine Konzeption, verfaßt im Auftrag des Ministeriums für Ländlichen Kaum Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Baden-Württemberg vun J. Aicher, A. Domheim, C. Kohle Hezinger und J. (Leitung: C. Köhle-Hezinger), Tübingen 1989 (Tübinger Vereinigung für Volkskunde, Schloss Tübingen Reihe "Studien und Materialien", Bd. 1), S. 7.

(2) Kultur im ländlichen Raum (wie Anm. 1), S.80/81.

(3) Vgl. etwa zum Pietismus: Lehmann, H.: Pietismus und weltliche Ordnung in Württemberg vom 17. bis zum 20. Jahrhundert. Stuttgart, 1969.

(4) Vgl. dazu Köhle-Hezinger, C.: Lokale Honoratioren. Zur Rolle von Pfarrer und Lehrer im Dorf. In: Wehling, H.-C. (Hg.): Dorfpolitik. Opladen, 1978, S. 54-64; diess.: Religion als Protest. Zur Dissoziation kirchlicher und bürgerlicher Öffentlichkeit. In: Zeilschrift für Volkskunde 1/1986, S. 44-71.

(5) Kohle-Helzinger. C . Gemeinde und Verein. Überlegungen zur Problematik eines volkskundlichen Themas. In: Rhein, Jahrbuch für Volkskunde 2/1977, S. 181-2112.

(6) Kohle-Helzinger. C (wie Anm. 5): ähnliche Beispiele finden sich in Köhle-Helzinger, C./Ziegler, W. (Hg.): Der glorreiche Lebenslauf unserer Fabrik. Zur Geschichte von Dorf und Baumwollspinnerei Kuchen. Weissenhorn, [99]

(7) lauch. D. Die Wandlung des Vereinslebens in ländlichen Gemeinden Südwestdeutschlands. In: Zeitschritt tut Agrargeschichte und Agrarsoziologie 1/1980, S. 48-77; vgl. .auch Kultur im ländlichen Raum (wie Anm. 1), S.89-92

(8) AG Ländlicher Raum im Regierungsbezirk Tübingen (Hg.): Junge Leute im Dorf. Stilles Glück im Winkel? Bericht über die Arbeitstagung v. 15.-16.11.1985 in Untermarchtal (Beiträge zu den Problemen des ländlichen Raumes, H. 13), S. 24ff.; vgl. dazu auch Lixfeld, H./Brauch, M./Fackler, B.: Jugend im Kulturkonflikt. Alternatives Jugendzentrum und traditionelle Vereine in der Schwarzwaldgemeinde Zeit am Harmersbach. In: Hessische Bläller für Volks- und Kulturforschung, Bd. 16, "Vereinsforschung", Giessen 1984, S. 66-102.

(9) Troge, T.A.: Gesangvereine - ohne Zukunft? Eine empirische Untersuchung über die Nachwuchssituation der Gesangvereine am Beispiel des Enzkreises und seiner Umgebung. Karlsruhe, 1988.

(10) I.A. (wie Anm. 9), S. 146 und ff.

(11) I.A. (wie Anm. 9), S. 151ff

(12) Kultur im ländlichen Raum (wie Anm. 1) S. 90.

(13) I.A. (wie Anm. 9), S. 107-109.

(14) Für die Überlassung von Informationsmaterialien danke ich dem club w71, Weikersheim, sehr herzlich.


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