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1.F. Generalversammlung
1.F.1. EinberufungDer Vorstand ist verpflichtet, alljährlich der Generalversammlung die Konten des vorausgegangenen Geschäftsjahres und das Budget für das kommende Jahr vorzulegen. Für folgende Beschlüsse ist die Einberufung einer Generalversammlung ebenfalls vorgeschrieben:
Eine Generalversammlung muss den Statuten gemäss von den Vorstandmitgliedern einberufen werden oder wenn ein Fünftel der Mitglieder es verlangen. Zur Generalversammlung müssen alle Mitglieder des Vereins eingeladen werden. Die Tagesordnung muss der Einladung beigefügt werden. Es kann nur über die Punkte abgestimmt werden, die auf der Tagesordnung stehen, ausser wenn die Statuten dies ausdrücklich vorsehen. Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht in der Generalversammlung und die Resolutionen werden durch Mehrheitsbeschluss unter den anwesenden Mitgliedern angenommen. Die Generalversammlung kann nicht über eine Statutenänderung entscheiden, wenn dies nicht ausdrücklich in der Einladung vermerkt war, wenn nicht 2/3 der Mitglieder vertreten sind und die Änderung von einer 2/3 Mehrheit gutgeheissen wird. Ist dies der Fall, muss eine zweite Versammlung einberufen werden. Diese kann unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder entscheiden. Allerdings muss die Entscheidung vom Zivilgericht genehmigt werden. Während der Vorstand die eigentliche Vereinsführung darstellt, ist die Generalversammlung das wichtigste Organ des Vereins, weil hier in aller Regel die Beschlüsse gefasst werden, die der Vorstand oder die Referenten auszuführen haben. Vorbereitung der GeneralversammlungJe grösser die Mitgliederversammlung ist, um so sorgfältiger muss sie vorbereitet werden.
Der Einladung für die Generalversammlung ist eine Tagesordnung zuzufügen. Beispiel einer Tagesordnung
1.F.2. Ablauf der GeneralversammlungLeitungDer oder die Vorsitzende hat die Generalversammlung korrekt zu leiten und dafür zu sorgen, dass alle Tagesordnungspunkte termingerecht abgehandelt werden und ausreichend Zeit für Wortmeldungen bleibt. Die Generalversammlung beginnt mit der offiziellen Begrüssung. Sind Gäste oder hochrangige Persönlichkeiten anwesend, müssen diese zuerst begrüsst werden. In der Reihenfolge: Minister/in, Abgeordnete, Bürgermeister/in, Repräsentaten von Parteien, externe Personen vor den Vereinsmitgliedern. Die Versammlungsleitung sollte festhalten, wie viele Mitglieder anwesend sind und ob damit die Versammlung beschlussfähig ist. Dies ist wichtig für Abstimmungen, Beschlüsse oder Vorstandswahlen. Nach der Eröffnung ist dann die Tagesordnung zu beschliessen. Kommen Anträge auf Änderungen oder Ergänzungen, so ist hierüber abzustimmen. Entlastung des VorstandesDie Entlastung des Vorstandes, die durch Beschluss der Generalversammlung erfolgt, sollte nicht als blosse Formalität angesehen werden, denn sie kann unangenehme Rechtsfolgen haben. Die Entlastung stellt von allen Ansprüchen frei, die dem Verein bei sorgsamer Prüfung aller Unterlagen erkennbar waren. Beratung und Beschlussfassung von Anträgen
Die Versammlungsleitung sollte kurz umreissen, worum es geht und entscheiden, ob gleich abgestimmt werden soll oder erst eine Diskussion darüber geführt werden soll. Bei einem wichtigen Antrag und einer eventuellen kontroversen Diskussion sollte das Ergebnis zusammengefasst werden. Der Versammlungsleiter sollte in der Lage sein, mit Zustimmung des Antragstellers eine Kompromisslösung zu finden, über die dann abzustimmen ist. VerschiedenesUm ein Ausarten dieses Tagesordnungspunktes zu verhindern, empfiehlt es sich, genauere Angaben zu machen. Das schliesst eine freie Aussprache oder die Diskussion über Fragen, die sich im Laufe der Versammlung ergeben haben, nicht aus. SchlussbemerkungWir hoffen, dass dieser Leitfaden dazu beigetragen hat, den Neulingen die Gründung eines Vereins zu erleichtern und dem einen oder anderen bestehenden Verein aufgezeigt zu haben, wie die Vereinsarbeit optimal gestalt werden kann. Vorige Seite: Organisation und Führung eines Vereins - Nächste Seite: Anhang |
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