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1.E. Organisation und Führung

1.E.1. Zuständigkeiten
1.E.2. Protokollführung
1.E.3. Mitgliederbetreuung
1.E.4. Haftung/Versicherung


1.E.1. Zuständigkeiten

Der Vorstand (‚comité')

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn in allen rechtlichen und ausserrechtlichen Angelegenheiten. In der Verwaltungsarbeit sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Rechte des Vorstandes genau definieren und dessen Arbeit überwachen
  • Arbeitsteilung unter den Vorstandsmitliedern
  • Festlegen wie oft der Vorstand mindestens zusammenkommt
  • Aufstellen einer Tagesordnung für alle Versammlungen
  • Führung des Protokolls

Mitglieder

Die Statuten können verschiedene Mitgliedsarten mit spezifischen Rechten und Pflichten vorsehen: aktive Mitglieder, Ehrenmitglieder, beratende Mitglieder usw. In der Regel haben nur aktive Mitglieder Stimmrecht.

Ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeit

Da die Mitarbeiter/innen eines Vereins in der Regel ehrenamtlich tätig sind, wird ihnen viel Idealismus abverlangt. Für ihren Einsatz bekommen sie keine materielle Entschädigung, im besten Fall, Lob und Anerkennung.

Verfolgt ein Verein verschieden Ziele professionell und ist in der Lage, hauptamtliche Mitarbeiter/innen zu beschäftigen, so empfiehlt es sich bei der Auswahl der Angestellten darauf zu achten, dass Interesse an dem Vereinszweck und ein unbedingter Einsatz gegeben sind.

Aufgabenteilung, Arbeitsgruppen

Empfehlenswert ist eine Aufgabenteilung durch Einsetzung von kleinen Arbeitsgruppen, die für bestimmte Themen oder Projekte zuständig sind. Es muss allerdings aufgepasst werden, dass sich diese Gruppen nicht verselbständigen. Ausserdem ist darauf zu achten, dass diese stets ihre Arbeit im Rahmen der vorgegebenen Vorstandsbeschlüsse machen. Die Führung des Vereins muss so organisiert sein, dass alle Aktivitäten, die den Satzungszweck betreffen, über den Vereinsvorstand oder unter dem Namen des Vereins laufen.

Offene Aussprache

Empfehlenswert sind regelmässige Treffen ausserhalb der ordentlichen Sitzungen zwecks offener Aussprache aller an der Vereinsführung Beteiligten, die folgende Punkte beinhalten sollte: interne Bilanz der Vereinsaktivitäten, persönliche Bilanz der Vorstandsmitglieder, Miteinanderumgehen in der Gruppe ....


1.E.2. Protokollführung

Über die Vorstandssitzungen und die Generalversammlung ist ein Protokoll zu führen, das Ort und Zeit sowie die einzelnen Tagesordnungspunkte beinhaltet und die Ergebnisse der Abstimmungen enthält.

Bei der Generalversammlung ist der Einsatz eines Overhead empfehlenswert (Zusammenfassung von Ergebnissen, Festhalten von erarbeiteten Beschlüssen).


1.E.3. Mitgliederbetreuung

Wer einen Verein durch seine Mitgliedschaft unterstützt, möchte auch regelmässig über die Arbeit des Vereins informiert werden. Dafür bieten sich dem Vereinsvorstand z.B. folgende Möglichkeiten an:

  • Auslegen oder Verteilung von Informationsmaterial auf der Generalversammlung
  • Regelmässige Information der Mitglieder über die Vereinsaktivitäten und Projekte mittels eines Rundschreibens oder einer Vereinszeitung
  • Ausflüge und Besichtigungen
  • Motivierung der passiven Mitglieder durch Gespräch
  • Motivierung der aktiven Mitglieder durch Anerkennung ihrer Arbeit

1.E.4. Haftung/Versicherung

Da der Verein als juristische Person nicht handeln kann, erfolgt dies durch die vertretungsberechtigten Mitglieder des Vorstands. Der Verein ist für die vereinsgebundenen Tätigkeiten seiner Vorstandmitglieder haftbar. Diese haften nicht persönlich für Handlungen, die sie im Interesse des Vereins ausgeführt haben.

Beispiel

Der Sekretär eines Vereins mietet für die nächste Generalversammlung einen Konferenzsaal, ohne die anderen Vorstandsmitglieder zu unterrichten. Kurz vor dem Termin stellt sich heraus, dass das örtliche Vereinshaus kostenlos zur Verfügung steht. Der Sekretär will daraufhin die Bestellung des Konferenzsaales rückgängig machen, doch dazu war es zu spät. Die Folge: der Verein muss zahlen.

Der Verein ist für die Schäden haftbar, welche ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer berufener Vertreter in einer vereinsgebundenen Tätigkeit Dritten gegenüber verursacht.

Beispiel

Ein Angestellter eines Vereins verletzt beim Aufbau eines Informationsstandes eine vorübergehende Passantin. Der Verein muss für den Schaden aufkommen.

Um Haftungsrisiken, z.B. im Rahmen von Veranstaltungen abzudecken, ist es ratsam, sich als Verein über eine Haftpflichtversicherung beraten zu lassen.


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