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1.D. Statuten

Die Statuten regeln die innere Ordnung des Vereins. Sie sind immer dann besonders wichtig, wenn etwas geändert werden soll. Im Laufe der Zeit kann sich durch die tatsächliche Arbeit eines Vereins die Zielsetzung und damit der Satzungszweck ändern. Vor allem bei älteren Vereinen geschieht es, dass die sich in der täglichen Arbeit weiterentwickeln, es aber versäumen, die Statuten zu ändern. Die Zielsetzung des Vereins sollte also möglichst weit gefasst sein, um ständige Änderungen zu verhindern.

Gesetzliche Mindestanforderungen an die Statuten:

  • Name und Sitz der Vereinigung
  • Ziele der Vereinigung
  • Mindestanzahl der Mitglieder (nie weniger als 3)
  • Name, Vorname, Beruf und Wohnort der Mitglieder
  • Befugnisse und Einberufungsmodalitäten der Generalversammlung
  • Wahl und Befugnisse der Verwaltungsmitglieder
  • Höchstgrenze der Mitgliederbeiträge
  • Finanzregelung
  • Bestimmungen über die Statutenänderung (Statutenänderung muss innerhalb 1 Monats im ‚Memorial C' veröffentlicht werden)
  • Vermögensverbleib im Falle einer Auflösung

Um diese gesetzlichen Anforderungen etwas anschaulicher zu machen, finden Sie im Anhang Muster- und Beispielstatuten.


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