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1.C. Wie wird der Verein rechtskräftig?
1.C.1. FormalitätenWenn nun die Gründungsversammlung erfolgt ist und die Statuten verabschiedet sind, beginnt für den Vorstand die Verwaltungsarbeit. Laut Gesetz wird eine Vereinigung erst mit der Veröffentlichung ihrer Satzungen im 'Memorial C' rechtskräftig. Dazu gehören folgende Etappen:
Für das LEADER-Gebiet Redange-Wiltz ist das 'Enregistrement' in Diekirch zuständig:
Für das LEADER-Gebiet Clervaux-Vianden ist das 'Enregistrement' in Clervaux zuständig:
Das Handelsregister leitet die Statuten und die Liste der Vorstandsmitglieder zwecks Publikation im 'Memorial C' weiter. Jede Statutenänderung sowie Änderung der Zusammensetzung des Vorstands muß die beiden Etappen erneut durchlaufen. Außerdem sind alljährlich die Änderungen der Zusammensetzung der Mitgliederliste dem Handelsregister mitzuteilen. 1.C.2. RechtspersönlichkeitEin Verein kann keine Rechtspersönlichkeit erhalten bzw. verliert sie, wenn sie folgende gesetzliche Auflagen nicht erfüllt:
In diesen Fällen verliert die Vereinigung ihre Rechtsfähigkeit gegenüber Drittpersonen. Letztere können aber die Rechtsfähigkeit gegenüber der a.s.b.l. beantragen. D.h. eine Vereinigung ohne Gewinnzweck, die die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt, kann Drittpersonen nicht verklagen, von letzteren aber verklagt werden. BeispielEine Bürgerinitiative wollte gegen die Kommodo-Genehmigüng zugunsten eines in der Nähe gelegenen Betriebs vor dem Staatsrat Beschwerde einlegen. Bevor sich der Staatsrat mit dem Fall befaßt, wird geprüft, ob die Vereinigung überhaupt Rechtspersönlichkeit besitzt. Es stellte sich heraus, daß die Änderung der Statuten nicht im 'Memorial C' veröffentlicht wurde. Der Bürgerinitiative wurde die Rechtspersönlichkeit aberkannt; die Klage kam somit nicht zustande. Bei Verstoss gegen folgende Auflagen wird die Rechtsfähigkeit (seit der Gesetzesnovellierung von 1994) nicht mehr aberkannt.
Der Verein darf lediglich Fakten, die nicht ordnungsgemäss bekanntgegeben wurden, nicht gegenüber Drittpersonen geltend machen. BeispielZwei Vorstandmitglieder, die vor kurzem abgewählt wurden, haben in einer Druckerei 10.000 Plakate für den Verein bestellt. Der neue Vorstand will die Plakate nicht, hat aber versäumt, die Änderung der Zusammensetzung des Vorstandes zu veröffentlichen. Daher muss der Verein die Plakate bezahlen. Vorige Seite: Vereinsgründung - Nächste Seite: Statuten |